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Sport: Moralische Türsteher

Friedhard Teuffel erklärt Sinn und Unsinn von Startverboten

Auch so hat Doping den Sport verändert: Wer heute ein Radrennen veranstaltet oder ein Leichtathletik-Meeting, ist nun auch Richter. Denn er darf entscheiden, ob ihm ein Sportler glaubwürdig genug erscheint, um bei seiner Veranstaltung zu starten. Einladungen können so zu einem moralischen Zeugnis werden. Dwain Chambers beispielsweise hat die Unbedenklichkeitsbescheinigung offenbar nicht verdient, Gerhard Janetzky will den britischen Sprinter nicht bei seinem Istaf im Juni im Berliner Olympiastadion laufen lassen. Bei der Tour de France ist mit Astana gleich ein ganzes Team nicht erwünscht.

Auf diese Weise ist eine zweite Ebene der Dopingbestrafung entstanden. Erst kommt die Sperre durch den Verband, danach noch ein Startverbot durch die Veranstalter. Diese Sanktion trifft die Sportler an einem besonders empfindlichen Punkt: beim Geldverdienen. In der Leichtathletik lassen sich bei der Golden League Titel und Rekorde versilbern. Ein Radprofi verliert ohne Starterlaubnis bei der Tour de France einen Großteil seiner Geschäftsgrundlage. Diese Bestrafung kann auch auf Sportler angewendet werden, die höchst verdächtig, aber den Dopingkontrolleuren bisher entwischt sind.

Doch dieses System ist äußerst fragwürdig. Die Sperren der Verbände, also Berufsverbote, sind schließlich aus gutem Grund zeitlich befristet: Auch ein gedopter Sportler verdient eine zweite Chance. Es besteht zudem die Gefahr, dass die Veranstalter ihre Teilnahmeverbote willkürlich aussprechen – je nachdem, wer ihnen gerade ins Startfeld passt. Denn sie sind vor allem eins: Geschäftsleute. Um ihre neue Aufgabe zu erfüllen, bräuchten sie daher eine Zusatzqualifikation. Mindestens einen Kurs im gerechten Urteilen.

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