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Sport: Mythos B-Probe

Niemand konnte Johann Mühlegg beobachten, als die Nachricht kam, die keine Überraschung war, die aber endgültig spezielle Diäten und hartes Höhentraining und Durchfall als dummes Gerede eines Betrügers erscheinen lassen: Johann Mühlegg, der gefallene Held der Olympischen Winterspiele, war in seinem Privatquartier in Soldier Hollow, als er gestern erfuhr, dass auch seine B-Probe positiv war. Der Allgäuer, der für Spanien startet, ist nun endgültig als Dopingsünder entlarvt.

Niemand konnte Johann Mühlegg beobachten, als die Nachricht kam, die keine Überraschung war, die aber endgültig spezielle Diäten und hartes Höhentraining und Durchfall als dummes Gerede eines Betrügers erscheinen lassen: Johann Mühlegg, der gefallene Held der Olympischen Winterspiele, war in seinem Privatquartier in Soldier Hollow, als er gestern erfuhr, dass auch seine B-Probe positiv war. Der Allgäuer, der für Spanien startet, ist nun endgültig als Dopingsünder entlarvt. Er hatte sich das Blutdopingmittel Darbepoetin gespritzt. Seine zwei Goldmedaillen, die er vor dem 50-km-Lauf gewonnen hatte, darf er zwar behalten, doch jetzt droht ihm eine zweijährige Sperre.

Dabei hatte Mühlegg doch immer wieder erklärt: "Warten wir die B-Probe ab." Als ob damit die Rettung kommen würde. Dabei bestätigt die B-Probe immer die A-Probe. "Nur in 0,0001 Prozent der Fälle", sagt der Dopingexperte Werner Franke, "sind die Werte unterschiedlich." Und selbst dann stellt sich mitunter heraus, dass das Labor geschlampt hat.

Denn die B-Probe ist nur eine Kontrollinstanz. Untersucht wird bei A- und B-Probe schließlich jeweils der gleiche Urin eines Sportlers. Diesen Urin hatte der Athlet zuvor beim Dopingtest in einen Becher abgegeben. Zwei Drittel der Flüssigkeit werden in eine Kontrollflasche gefüllt, die eine Code-Nummer besitzt. Diese Nummer wird nur einmal vergeben. Damit sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden. Der Rest der Probe kommt in einer zweite Flasche, ebenfalls mit Code-Nummer. Diese Flaschen werden versiegelt. Mit einer kleinen Restmenge im Becher wird der Ph-Wert und die Dichte des Urins bestimmt.

Untersucht wird im Labor erstmal nur die A-Probe; die B-Probe ist gesichert und kühl gelagert. Wird in der A-Probe eine verbotene Substanz gefunden, wird der betroffene Sportverband und der Athlet verständigt. Nun wird die B-Probe analysiert. Zur Überprüfung quasi. Der Sportler darf dabei sein. Erst wenn bei dieser Untersuchung die A-Probe bestätigt wird, gilt der Athlet als gedopt.

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