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Dortmunder Spruchbänder zwischen Hass und Beleidigung.

© dpa

Nach Skandalspiel gegen RB Leipzig: Borussia Dortmund ermittelt 61 Tatverdächtige

Borussia Dortmund präsentiert nach dem Vorkommnissen beim Heimspiel gegen RB Leipzig erste Ergebnisse. Den Tatverdächtigen drohen empfindliche Strafen.

Borussia Dortmund hat nach den skandalösen Vorkommnissen beim Spiel gegen RB Leipzig 61 Tatverdächtigte identifiziert. Wie der Fußball-Bundesligist am Freitag mitteilte, konnten die Personen mit Hilfe hochauflösender Stadionkamera-Bilder ermittelt werden. Damit habe der BVB die erste Phase seiner Ermittlungen abgeschlossen. „Die durch das Videomaterial aufgedeckten Taten beziehungsweise Tatbeiträge weisen unterschiedliche Schweregrade auf und werden nach einer Einzelfallprüfung, die bei jedem Verdächtigen eine Anhörung einschließen wird, konsequent verfolgt“, hieß es in einer Erklärung des Vereins.

Mögliche Strafmaßnahmen sind Stadionverbote, Vereinsausschlussverfahren, Dauerkarten-Kündigungen sowie zivilrechtliche Regress- und Schadensersatzansprüche. „Im Fokus steht eine klare Zuordnung von Taten beziehungsweise Tatbeiträgen zu einzelnen Personen, um nicht unschuldige Zuschauer mit zu bestrafen“, teilte der Bundesliga-Vierte mit. Erwünscht sei „eine sachliche und differenzierte Betrachtungsweise. Eine pauschale Verurteilung der BVB-Fans und auch seiner Ultraszene halten wir für kontraproduktiv und nicht zielführend.“

Mit den Ermittlungen reagierte der Revierclub auf die Vorgänge beim Duell vor zwei Wochen mit Leipzig. BVB-Anhänger hatten RB-Offizielle und den Verein auf zahlreichen Spruchbändern und mit Gesängen massiv beleidigt und diffamiert. Deshalb wurde die Südtribüne des BVB-Stadions vom DFB für das Heimspiel am Samstag gegen den VfL Wolfsburg gesperrt.

Zudem waren Gäste-Fans im Umfeld der Dortmunder Arena mit Gegenständen, unter anderem mit Steinen, beworfen worden. Es hatte zehn Verletzte gegeben. Auf die Vorfälle außerhalb des Stadions haben die DFB-Sportgerichtsbarkeit und der BVB jedoch keinen Zugriff. Hier liegt die alleinige Zuständigkeit bei staatlichen Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder ordentlichen Gerichten. Nach Angaben der Polizei wurden bislang 32 Ermittlungsverfahren eröffnet. Laut BVB könnte sich diese Zahl innerhalb der kommenden Wochen noch auf 40 bis 50 erhöhen. (dpa)

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