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Sport: Neues Spiel

Oddset muss sich neu aufstellen, private Wettanbieter erwarten eine Liberalisierung des Marktes

Berlin - Für Oddset stellt die Fußball-WM eine große Chance dar. Deshalb hat sich der staatliche Anbieter von Sportwetten als Sponsor bei der WM eingekauft; nun darf Oddset in Stadien werben und WM-Karten verteilen. Unter allen Lotto- und Totospielern verlost der staatliche Lottoblock in dieser und in der kommenden Woche 3000 Tickets für das Finale am 9. Juli in Berlin. Seit gestern, dem Start der Aktion, könnte dies allerdings gegen das Grundgesetz verstoßen – zumindest theoretisch. Das staatliche Monopol ist verfassungswidrig, solange es Anreize zum Wetten schafft und nicht aktiv Spiel- und Wettsucht bekämpft. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Es trug dem Gesetzgeber auf, sich bis Ende 2007 zu entscheiden: Entweder liberalisiert er den Markt oder er gestaltet das Wettmonopol so, dass der Bürger vor der drohenden Suchtgefahr wirksam geschützt wird. Doch auch diese Übergangszeit darf der Staat „nicht zu einer expansiven Vermarktung von Wetten nutzen“, urteilten die obersten deutschen Richter (siehe Kasten rechts). Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Klaus-Jürgen Michaeli, Experte auf dem Gebiet des Kartell- und Wettbewerbsrechts, dürfte Oddset seine Rolle als nationaler Förderer der WM streng genommen nicht mehr ausüben. „Nach diesem Urteil ist aktive Werbung für Oddset bei der WM nicht verfassungsgemäß.“

Seine Werbebanden wird Oddset wohl nicht abbauen müssen. Der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin hält die bloße Nennung des Namens für zulässig. „Aber wenn die Werbung darüber hinausgeht, müsste sie möglicherweise an einen Warnhinweis gekoppelt werden“, sagt der Jurist und verweist auf die Tabak- oder Medikamentenwerbung.

„Achtung, wetten schadet Ihrem Geldbeutel und Ihrer Gesundheit.“ So oder ähnlich müsste Oddset-Werbung nach diesem Modell klingen. „Wir werden alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen“, sagt Erwin Horak, Präsident der Lotterieverwaltung Bayern und Schöpfer der staatlichen Oddset-Wette, auf Nachfrage. Denkbar sei etwa ein Warnhinweis auf den Tippzetteln. Die Eigenschaft als WM-Förderer sieht Horak nicht gefährdet. Dies sei eher Imagepflege als verbotene Werbemaßnahme: „Wir sind da auf ein paar Plakaten zu sehen, die können wir nicht alle einstampfen.“

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen, doch wie es jetzt weitergeht, weiß kaum jemand. „Rechtssicherheit hat die Beschwerdeführerin nicht erlangt“, sagt Pestalozza. „Vor Ende 2007 wird sie nicht wissen, ob sie eine Lizenz bekommt oder nicht.“ Die Beschwerdeführerin Irene Katzinger-Göth hatte gegen die Stadt München prozessiert, um selbst Sportwetten anbieten zu dürfen. „Wir haben überwiegend gewonnen“, sagte Ronald Reichert, der Anwalt von Katzinger-Göth. „Die staatliche Heuchelei hat jetzt ein Ende.“

Die privaten Anbieter, die derzeit vorrangig in Wettbüros oder im Internet präsent sind, sehen nun neue Chancen. Die sächsische Sportwettenfirma Betandwin, die über eine bis heute gültige Lizenz aus DDR-Zeiten verfügt, begrüßte das Urteil. „Eine klare, bundesweite Regelung ist jetzt erforderlich“, sagte Sprecher Marcus Meyer. Betandwin setze bereits viele der vom Gericht verlangten Auflagen um. „Wir erwarten ein Gesetz, das Lizenzen für private Wettanbieter erlaubt“, sagte auch der Berliner Buchmacher Bernd Hobiger.

Die Politik nahm das Urteil unterschiedlich auf. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte die Entscheidung. „Eine Fortführung des staatlichen Wettmonopols durch die Länder liegt im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere des Sports“, erklärte Schäuble. Oppositionspolitiker sahen in dem Urteil dagegen eine Niederlage für den Staat. „Das ist der Anfang vom Ende des staatlichen Wettmonopols“, sagte FDP-Sportexperte Detlef Parr. Der sportpolitische Sprecher der Grünen, Winfried Hermann, sagte: „Das ist eine Ohrfeige für Bayern und die Bundesländer, die mit Oddset vor allem Geld einnehmen wollten.“ Dennoch ist Hermann für die Beibehaltung eines Monopols, „da man andernfalls der kriminellen Art von Wetten das Feld eröffnen würde“.

Juristen glauben, dass sich das Problem von selbst erledigen könnte. „Trotz der Frist von fast zwei Jahren werden sich Bund und Länder nicht auf eine Regelung einigen können, die den Vorgaben entsprechen würde“, sagt Klaus-Jürgen Michaeli. Der Rechtsanwalt rechnet damit, dass der Wettmarkt früher oder später auf europäischer Ebene liberalisiert wird: „Das Staatsmonopol geht tendenziell dem Ende entgegen.“

Seiten 1, 2 und Meinungsseite

Steffen Hudemann

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