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Sport: Niederlage mit Umtauschrecht

Wo fängt nach einer desaströsen Niederlage des Lieblingsvereins eigentlich die Wiedergutmachung an? Wo hört sie auf?

Wo fängt nach einer desaströsen Niederlage des Lieblingsvereins eigentlich die Wiedergutmachung an? Wo hört sie auf? Und braucht man sie überhaupt?

160 Hoffenheim-Fans waren für die Begegnung mit dem Berliner AK in der ersten Runde des DFB-Pokals aus dem Kraichgau in die Hauptstadt gekommen. Und mit einer Niederlage ihrer Herzensmannschaft hatten diese 160 siegesgewissen Menschen wohl im Traum nicht gerechnet. Doch die Wirklichkeit sah nach 90 glanzlosen Minuten anders aus: Der Viertligist hatte die Profis niedergerungen, völlig verdient, 4:0 im Ergebnis.

War ihre Reise also gänzlich für die Katz gewesen?

Vier Tage später, am gestrigen Mittwoch, plagte TSG-Kapitän Tim Wiese wohl immer noch sein schlechtes Gewissen, und der Torhüter kam mit einem Angebot für die 160 enttäuschten Fans um die Ecke, das ihm und seiner Mannschaft wohl niemand zugetraut hätte: Die Anhänger sollen sich nun ein Hoffenheimer Auswärtsspiel ihrer Wahl aussuchen dürfen, sie werden dorthin chauffiert, ein paar Kisten Bier sollen an Bord sein und die Eintrittskarten bezahlt.

Doch was soll nun jene Art der Wiedergutmachung? Ist dies etwa der neue Umgang moderner Fußballunternehmen mit einer Anhängerschaft aus sogenannten Erfolgsfans? Denn nur für solche macht eine Niederlage mit 14-tägigem Umtauschrecht Sinn. Der Rest der Kurve braucht das nicht. Es ist nämlich gerade auch dieser feine Schmerz nach einer unvorhergesehenen Pleite, der das Leben eines Fußballfans so süß macht.

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