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Oberverwaltungsgericht: "Hooligan-Datei" fehlt Rechtsgrundlage

Das Bundeskriminalamt speichert seit Jahren Informationen über Hooligans und anderen, bei Sportereignissen auffällig gewordenen Personen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass dem BKA dafür die Rechtsgrundlage fehlt.

Der seit Jahren beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Datei "Gewalttäter Sport" fehlt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg die Rechtsgrundlage. Das Bundesinnenministerium müsse eine Rechtsverordnung erlassen, die die Sammlung der Daten regelt, urteilte das Gericht am Mittwoch. Geklagt hatte ein Mann aus der Region Hannover, der die Löschung seines Datensatzes verlangt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleiben die Daten aber weiterhin im Bestand.

Die beklagte Polizeidirektion Hannover kündigte Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Das BKA hat Informationen zu knapp 10.000 Hooligans und anderer, bei Sportereignissen auffällig gewordener Menschen gespeichert. Die sogenannte Verbunddatei wird gemeinsam mit den Bundesländern genutzt und gepflegt.

Auf Landesebene darf man die Datei führen

Das aktuelle Verfahren war schon vom Verwaltungsgericht Hannover zugunsten des Klägers entschieden worden. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob eine BKA-interne Anordnung reicht, um eine Verbunddatei aufzubauen, oder ob das Bundesinnenministerium dazu eine Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen muss. "Wir sind in der Praxis weiterhin abhängig von der Datei", sagte der Sprecher der Polizeidirektion Hannover, Stefan Wittke. Die Polizeidirektion habe nichts falsch gemacht. "Auf Landesebene darf man die Datei sowieso führen." Außerdem gebe es bereits anderslautende höchstinstanzliche Urteile, beispielsweise vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Die Notwendigkeit einer Datei für Gewalttäter bei Sportereignissen sei nie angezweifelt worden, sagte Gerichtssprecher Sven-Marcus Süllow. "Aus Sicht des Senats wäre es das Richtige, einfach die Verordnung zu erlassen." Dann wäre der Rechtsstreit sofort erledigt. Auch Polizeisprecher Wittke teilt diese Auffassung: "Man würde es sich nach diesem Urteil fast wünschen, dann könnte man sich den Weg zum Bundesverwaltungsgericht sparen." (sg/dpa)

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