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Sport: Ohne Bewährung

Urteile im Wettskandal bestätigt: Hoyzer muss zwei Jahre und fünf Monate in Haft

Die Rolle des Bauches in der Rechtsprechung ist bislang nicht hinreichend gewürdigt worden. Cato Dill zwickte es, als er gestern um kurz nach neun auf dem Leipziger Bahnhof ankam. „Am Donnerstag war ich noch zuversichtlich“, sagte der Berliner Rechtsanwalt. „Aber heute sagt mir mein Bauch, dass es nicht gut aussieht.“ Genau so sollte es kommen. Um 10.03 Uhr bestätigte Bundesrichter Clemens Basdorf mit einem einzigen Satz, was Cato Dills Bauch befürchtet hatte: „Die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Berlin gegen Ante Sapina und andere werden verworfen.“

„Die anderen“ – dazu gehörte auch Dills Mandant Robert Hoyzer. Der frühere Schiedsrichter, der Fußballspiele auf Bestellung manipuliert hatte, muss ins Gefängnis. Nach dem Spruch des 5. Strafsenats beim Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig bleibt es für Hoyzer bei der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten, die das Landgericht Berlin am 17. November 2005 verhängt hatte. Wettpate Ante Sapina muss eine Strafe von zwei Jahren und elf Monaten absitzen, für seine Brüder Filip und Milan, den ehemaligen Schiedsrichter Dominik Marks und den ehemaligen Fußballprofi Steffen Karl bleibt es bei Bewährungsstrafen. Das Verfahren um manipulierte Fußballspiele ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

54 Minuten lang begründete der Bundesrichter die Entscheidung. Basdorfs Vortrag wirkte wie eine Aneinanderreihung von Nettigkeiten für die unterlegenen Parteien. Hoyzers Anwälte lobte er für ihre Klugheit, mit der sie den betrügerischen Schiedsrichter zu einem umfassenden Geständnis überredet hatten, „sonst hätte das Urteil sehr viel härter ausfallen können“. Eine großartige Leistung, die nur verblasse vor der Verteidigung Sapinas. Dass dessen Millionenbetrug mit einer Freiheitsstrafe von unter drei Jahren geahndet worden sei, entspringe der brillanten Strategie, den Wettpaten als einen von der Spielsucht Getriebenen darzustellen. „Die Spielsucht stand hier nicht zur Prüfung an“, sagte Basdorf, „aber es sei uns die Anmerkung gestattet, dass man das mit einiger Verblüffung sehen kann.“ Bundesanwalt Hartmut Schneider schließlich, der vor zwei Wochen überraschend auf Freispruch plädiert hatte, habe den Senat mit einem „scharfsinnigen und eloquenten Vortrag beeindruckt“. Nur in einem Punkt seien er und seine Richterkollegen zu einer völlig anderen Beurteilung gekommen als Schneider, „und das betrifft unsere Kollegen vom Landgericht Berlin“.

Es war dies aber der entscheidende, der prozessrelevante Punkt. Keinesfalls habe das Landgericht, wie von Schneider ausgeführt, ein Urteil mit „bemerkenswert oberflächlicher Begründung“ gefällt und „gequält Inhalte in Urteile hereingepresst“. Im Gegenteil, befand der Bundesrichter, das Landgericht habe den Fall „in kurzer Zeit angemessen gelöst“. Das war die entscheidende Botschaft. So nett Basdorfs Worte an Verteidigung und Bundesanwaltschaft beim ersten Anhören auch klangen – mit ein wenig Boshaftigkeit könnte man sie aus dem Juristendeutsch auch so übersetzen: „Seid doch zufrieden mit den Urteilen, wir hätten viel härtere gefällt. Warum, um Himmels Willen, habt ihr überhaupt eine Revision beantragt?“

Im Großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts, in den die Verhandlung wegen des großen öffentlichen Interesses verlegt worden war, hielt sich die Überraschung in Grenzen. „Wer die Hauptverhandlung aufmerksam verfolgt hat, konnte dieses Ergebnis erwarten“, sagte die Generalbundesanwältin Monika Harms. Ihr Kollege Schneider mochte denn auch nicht von einer Niederlage sprechen, sondern nur von einer Entscheidung über offene Rechtsfragen. Jetzt sei klar, „wie in solchen Fällen in Zukunft Recht gesprochen wird“: Wer auf Fußballspiele wettet, die er selbst hat manipulieren lassen, der ist ein Betrüger.

So hat das Volksempfinden schon immer geurteilt, und so definiert es auch ein Spruch des 3. Strafsenats beim BGH aus dem Jahr 1979 über von Jockeys manipulierte Pferdewetten. Darauf hatte sich das Berliner Landgericht bezogen und nicht auf eine Entscheidung des 5. Strafsenats aus dem Jahr 1961. Damals hatte der BGH das Urteil gegen einen Wettkunden aufgehoben, der Geld auf ein Rennen gesetzt hatte, das längst vorbei war und dessen Ausgang ihm bekannt war. Das sei kein Betrug, sagte Basdorf, deswegen habe der BGH schon 1979 in seinem Urteil keinen Bezug auf diesen Fall genommen.

Zum Schluss sagte der Bundesrichter: „Wir sind uns bewusst, dass wir zu einer sehr viel populäreren Bewertung gekommen sind als der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Aber, glauben Sie mir, das war nicht unser Motiv.“ Und doch steht am Ende eine Entscheidung, die Volkes Bauch kaum anders gefällt hätte.

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