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Tatort oder gewöhnliches Trainingszentrum? Der Olympiastützpunkt Thüringen ist in die Diskussion um umstrittene Methoden geraten.

© dapd

Olympiastützpunkt Erfurt: Ob Doping oder nicht bleibt offen

Bisher lässt sich nicht belegen, dass die UV-Blutbestrahlung am Olympiastützpunkt Erfurt Doping war. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) hat nun ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Berlin - Was es genau ist, lässt sich derzeit nicht sagen. Eine Affäre? Ein Dopingfall? Nicht einmal die zuständige Instanz, die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada), traut sich ein Urteil zu, wie die Behandlung von Blut mit UV-Strahlen durch einen Arzt des Olympiastützpunkts Erfurt zu bewerten ist. Sie hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und erhofft sich davon die notwendigen Antworten. Die hätte der Deutsche Bundestag am liebsten schon am Mittwoch gehabt. Der Sportausschuss beriet den Fall hinter verschlossenen Türen.

Wenn an einem Olympiastützpunkt gedopt würde, ginge es auch um Steuergeld, schon das war den Abgeordneten Grund genug zum Diskutieren. „Es war absolut notwendig, dass der Sportausschuss das zum Thema gemacht hat, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns in absehbarer Zeit weiter mit der Thematik beschäftigen müssen“, sagte die Ausschussvorsitzende Dagmar Freitag von der SPD. Zu einem Beschluss kamen die Abgeordneten aber nicht. Das mag daran liegen, dass das Thema trotz der angehörten Sachverständigen derzeit mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert.

Der Erfurter Arzt Andreas Franke hatte Sportler mit der UV-Therapie behandelt, weil er gute Erfahrungen mit dieser Methode gemacht habe. Sie bekämpfe Infekte. Doping sei etwas anderes. Er habe aus seiner Behandlungsmethode auch nie ein Geheimnis gemacht. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Verfahren eingeleitet. Sein Anwalt sagte, er rechne jedoch mit einer Einstellung.

Bei Frankes Behandlung werden den Sportlern 50 Milliliter eigenes Blut über eine Nadel abgenommen, durch ein Gerät mit UV-Strahlung geleitet und anschließend wieder in den Körper injiziert. Es handele sich daher auch um keine Infusion, bei der den Athleten aus einem Beutel Blut zugeführt wird, erklärte Franke. Allerdings müssen sich die Athleten auch fragen lassen, warum sie sich darauf einließen, obwohl es doch im Sport mindestens anrüchig ist, sein Blut in irgendeiner Weise behandeln zu lassen.

An öffentlicher Wirkung hatte der Fall gewonnen, nachdem die ARD verbreitet hatte, dass sich auch die Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bei Franke in Behandlung begeben hatte. Pechstein will sich dazu nicht äußern. Sie habe bei ihrem Verfahren wegen erhöhter Blutwerte schon eben diese Werte offengelegt. Wenn sie jetzt auch noch über all ihre Arztbesuche Auskunft geben würde, könnte als nächstes der Wunsch von Journalisten kommen, sie auch noch zum Arzt zu begleiten, erklärte sie. Auf jeden Fall wird gegen sie nicht ermittelt, nicht von der Staatsanwaltschaft, und auch nicht von der Nada. Die Nada führt gerade gegen zwei Athleten ein Verfahren.

Ob die Behandlung von Blut mit UV-Strahlen überhaupt verboten war, darüber wird gestritten. Eine E-Mail der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) an die Nada, die dem Tagesspiegel vorliegt, enthält indirekt den Hinweis, dass es sich dabei nicht um Doping handelt. Die Wada bestätigt darin zwar, dass sie die Behandlung mit UV-Strahlen als eine verbotene Methode bewerte. Die Begründung sagt allerdings das Gegenteil: Weil die Injektion von 50 Millilitern Blut definitiv den Sauerstofftransport im Blut erhöhe, handele es sich hierbei um Blutdoping. Doch dafür fehlt ein wissenschaftlicher Beweis.

Wolfgang Jelkmann, Direktor des Instituts für Physiologie der Universität Lübeck sagte: „Ich halte diese Methode für Unsinn. Es ist eine Alternativmethode, keine Schulmedizin.“ Mit Blutdoping habe es jedenfalls nichts zu tun.

Doch nicht nur die Wirkungsweise der Methode ist umstritten. Es geht auch um die Frage, seit wann sie verboten ist. Seit 2011 verbietet der Wada-Code jegliche Reinfusion, seit 2012 auch jegliche Reinjektion von Blut. Was davor war, darüber gibt es verschiedene Ansichten. Und bald wird auch noch ein Rechtsgutachten dazu vorliegen. Spätestens dann wird der Fall auch wieder im Bundestag landen.

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