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Pechstein: Schadenersatzklage abgewiesen

Claudia Pechstein ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG gescheitert.

Das Landgericht München I wies am Mittwoch beim Verkündungstermin die Klage der Berliner Eisschnelllauf-Olympiasiegerin zurück. Die Kammer erkannte das Urteil des Sportgerichtshofs CAS an. Pechstein muss die Verfahrenskosten tragen.

Sie hatte eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro gefordert. Pechstein war 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Die 42-Jährige bestreitet Doping und macht eine vererbte Anomalie für ihre Blutwerte verantwortlich. (dpa)

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