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RB Leipzig: Diskussion um Lizenzverweigerung

In der Auseinandersetzung um die drohende Verweigerung der Lizenz für die 2. Fußball-Bundesliga hat Aufsteiger RasenBallsport Leipzig einen prominenten Fürsprecher.

In der Auseinandersetzung um die drohende Verweigerung der Lizenz für die 2. Fußball-Bundesliga hat Aufsteiger RasenBallsport Leipzig einen prominenten Fürsprecher. Präsident Martin Kind vom Bundesligisten Hannover 96 und Kritiker der im deutschen Fußball geltenden 50+1-Regel reagierte mit Unverständnis auf die Bedingungen, die den Sachsen von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) gestellt werden.

„Offensichtlich sollen sie ja eine Lizenz, die sie unter gleichen Bedingungen in der 3. Liga bekommen haben, nun in der 2. Liga plötzlich nicht mehr bekommen“, sagte Kind am Freitag der Nachrichtenagentur dpa und ergänzte: „Ich hoffe, dass der Aufstieg nicht an diesen Formalien scheitert. Leipzig ist eine Stadt mit Tradition, die den Bundesliga-Fußball braucht.“ Rechtlich sehen Experten durchaus gute Chancen für die Leipziger, sollte der Fall vor ein Gericht gehen. „Die DFL hat sich mit der bedingten Lizenz auf rechtlich dünnes Eis begeben. Schon die Forderung nach einer Änderung des Logos ist problematisch. Der DFL fehlt es schlichtweg an der Kompetenz hierzu“, sagte Rechtsanwalt und Sportrechtler Johannes Arnhold in einem Beitrag des juristischen Onlinemagazins „Legal Tribune Online“.

Die DFL hatte Leipzig nur unter Auflagen und Bedingungen die Zweitliga-Lizenz erteilt und den Einspruch der Sachsen dagegen abgelehnt. Am 28. Mai fällt die endgültige Entscheidung. Der Ligaverband fordert unter anderem ein neues Vereinslogo, eine vom Geldgeber unabhängigere Besetzung der Führungsgremien sowie geringere Hürden für neue Mitglieder. Daraufhin hatte am Donnerstag RB-Mäzen Dietrich Mateschitz sein Millionen schweres Engagement in der Messestadt infrage gestellt.

Der für die 3. Liga zuständige Deutsche Fußball-Bund (DFB) hatte indes keine Bedenken gegen das RB-Logo und erteilte dem Club die Lizenz problemlos. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie die DFL nun auf der Grundlage derselben Vorschrift zu einer anderen Bewertung kommen kann als der DFB“, meinte Arnhold.

Kritiker der Leipziger stoßen sich vor allem daran, dass der Verein zwar formal nicht gegen die oft zitierte 50+1-Regel verstößt, sie aber vom Grundgedanken her umgeht. Die Regelung in den DFL-Statuten soll verhindern, dass Investoren die Mehrheit an den als Kapitalgesellschaften organisierten Clubs erlangen.

„Allein das nachvollziehbare Ansinnen der Liga, gleiche Verhältnisse herzustellen, kann nicht über eine fehlende Rechtsgrundlage hinwegtäuschen“, entgegnete Arnhold. „Denn die 50+1-Regel bezieht sich ihrem Wortlaut nach eindeutig nur auf Kapitalgesellschaften, die aus Vereinen ausgegliedert worden sind. Auf Leipzig trifft das jedoch nicht zu.“ Der Münchner Rechtsanwalt Mark-E. Orth plädiert gar dafür, dass RB die 50+1-Klausel anfechten soll. „Es ist höchste Zeit, dass diese Klausel von einem staatlichen Gericht oder dem Bundeskartellamt überprüft wird. Diese Regel verstößt meiner Einschätzung gegen deutsches und europäisches Kartellrecht“, sagte Orth der „Leipziger Volkszeitung“ (Freitagausgabe). „Gleiches gilt für die Vorgaben beim Vereinslogo.“

96-Chef Kind kämpft schon seit Jahren gegen die 50+1-Regel. Er schaffte immerhin einen Kompromiss, der es ermöglicht, dass Gesellschafter wie er nach 20 Jahren die Mehrheit einer Bundesliga KG übernehmen können. Mit Blick auf den sächsischen Club räumte er ein: „Das scheint in Leipzig ja nicht vollumfänglich erfüllt zu sein.“ Christian Müller, von 2001 bis 2010 DFL-Geschäftsführer und für die Lizenzvergabe zuständig, sieht das Gebaren der Leipziger kritischer. „Das ist eine echte Provokation für das Regelwerk des deutschen Fußballs“, sagte Müller bei WDR „sport inside“. (dpa)

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