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Update

Rechte Wahlwerbung: BVB wehrt sich erfolgreich

Die vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtete Partei Die Rechte darf nicht mit einem Wahlplakat mit Bezügen zum Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund werben.

Das hat das Oberlandesgericht in Hamm am Montag auf Antrag des Vereins entschieden. Es ging um ein Plakat des Spitzenkandidaten der Partei für die Dortmunder Kommunalwahl im Mai 2014, Siegfried Borchardt. Darauf sind die Farben Gelb-Schwarz und der Spruch „Von der Südtribüne in den Rat“ zu sehen.

„Auch wenn der BVB nicht namentlich genannt wird, erwecken die umstrittenen Elemente den Eindruck, als billige der Verein die Wahlwerbung“, so die Richter. Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Wirtschaftsunternehmens Borussia Dortmund wiege schwerer als das Interesse einer politischen Partei im Wahlkampf. Das Oberlandesgericht hob damit die anderslautende Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus der ersten Instanz auf. (dpa)

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