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Roger Schmidt muss dorthin, wo er zuletzt nicht hinwollte: auf die Tribüne. Das Sportgericht des DFB hat den Trainer von Bayer Leverkusen für drei Spiele gesperrt.

© dpa

Sperre für Leverkusen Trainer Roger Schmidt: Eine harte, aber erwartbare Strafe

Das Urteil des DFB gegen Roger Schmidt ist ein Präzedenzfall dafür, wie sich Verantwortliche und Spieler bei einem Platzverweis zu verhalten haben. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Michael Rosentritt

Die Strafe ist hart. Aber sie war in dieser Form auch erwartbar. Zu außergewöhnlich war der Vorfall, den es so im deutschen Fußball noch nicht gegeben hat. Dass ein Trainer nicht der Weisung des Schiedsrichters Folge leistet. 
Der Leverkusener Trainer Roger Schmidt war im Bundesligaspiel gegen Borussia Dortmund von Schiedsrichter Felix Zwayer des Innenraums verwiesen worden, hatte sich aber geweigert auf die Tribüne zu gehen. Der Schiedsrichter hatte daraufhin das Spiel für neun Minuten unterbrochen.

Nun ist Roger Schmidt vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für fünf Spiele belegt worden. Drei Spiele sind davon direkt zu verbüßen, zwei weitere sind auf Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Trainer eine Geldstrafe von 20 000 Euro zahlen.

Dieses Urteil ist angemessen. Der DFB hat hiermit einen Präzedenzfall geschaffen, wie sich Verantwortliche und Spieler zu verhalten haben, wenn sie vom Platz gestellt werden. Vor allem musste der DFB hier auch ein Signal setzen, das bis in die Tiefen seines Amateurfußballs ragt, wo es die Schiedsrichter um ein Vielfaches schwerer haben. Es wäre fatal, wenn Schmidts Fall Schule machte.

Das Urteil stärkt nachhaltig die Autorität des Schiedsrichters. Aber das Urteil sollte auch den Schiedsrichtern zu denken geben. Im gegebenen Fall hatte Schiedsrichter Zwayer natürlich jedes Recht dazu, den Trainer auf die Tribüne zu verbannen – und doch hat er nicht alles richtig gemacht. Es hätte nicht geschadet, wenn er seine Strafe dem Trainer Schmidt persönlich mitteilt. Auch wenn er das laut Regelwerk nicht muss. Kein Trainer dieser Welt tritt den Weg auf die Tribüne gern an, aber es wird eben nicht besser, das Strafmaß über Dritte transportieren zu lassen.

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