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Sportgericht: "Aussichtsloser Versuch": Pechstein scheitert erneut

Claudia Pechstein darf definitiv nicht in Vancouver an den Start gehen. Die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) hat den Antrag der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin abgelehnt.

Die wegen erhöhter Blutwerte gesperrte Berlinerin wollte ihren Start im Teamwettbewerb am 26./27. Februar erzwingen. Dabei habe es sich jedoch um einen "aussichtslosen Versuch" gehandelt, schrieb der CAS in seiner Erklärung. Eine Anhörung hatte nicht stattgefunden. Der CAS verwies darauf, dass er mit seinem Urteil von 25. November 2009 bereits die Zwei-Jahres-Sperre bestätigt habe und das Schweizer Bundesgericht die Beschwerde wegen Verfahrensfehlern abgelehnt hatte. Claudia Pechstein und ihrem Anwalt sei klargemacht worden, dass das Schnellgericht nicht das richtige Forum für ihren Antrag sei. Schon zuvor war bekanntgeworden, dass der Eislauf-Weltverband ISU die Zuständigkeit in diesem Fall nicht bei der Ad-hoc-Kammer des CAS gesehen hatte.

Claudia Pechstein zeigte sich in einer ersten Reaktion vor allem verärgert über die Führung des deutschen Olympia-Teams. "Vom CAS- Panel war wohl nichts anderes zu erwarten. Zutiefst enttäuscht aber bin ich von der DOSB-Spitze. Vor allem von Thomas Bach", meinte sie an die Adresse des Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbunds. "Er wird ständig über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten und kennt den medizinischen Sachstand zu der bei mir diagnostizierten Blutanomalie ganz genau. Dennoch hat er sich nicht dafür eingesetzt, dass die neuen Beweise und Gutachten in einem Hearing erörtert werden. Da kann ich nur noch ungläubig den Kopf schütteln."

DOSB-Sprecher Christian Klaue wollte auf die erneute Attacke nicht eingehen und konterte: "Die Erklärung des Ad-hoc-Gerichts spricht für sich. Mehr ist dem nicht hinzuzufügen."

Das Gericht mit dem Kanadier Yves Fortier als Präsident und Olivier Carrard (Schweiz) sowie José-Juan Pintó (Spanien) fällte die Entscheidung, nachdem sie die schriftlichen Stellungnahmen vom Internationalen Olympischen Komitee IOC und dem DOSB sowie der ISU als interessierte Partei zur Kenntnis genommen hatte. Das Gremium befand, dass Pechstein gar keine Sonderregelung vom DOSB für die Nominierung fordern konnte, weil sie für zwei Jahre gesperrt sei. Aus diesem Grund sei es unmöglich, dass Pechstein in Vancouver starten könne.

"Da es keine Entscheidung gibt, gegen die Widerspruch eingelegt werden könnte, hat die Ad-hoc-Kammer des CAS entschieden, dass sie keine Zuständigkeit besitzt, um über Frau Pechsteins Antrag zu befinden", begründeten die Richter. Pechsteins Anwalt Christian Krähe spekulierte: "Der CAS wollte sich in meinen Augen unbedingt um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den neuen Beweisen und Gutachten drücken. Deshalb hat er sich auf Formalitäten zurückgezogen." (dpa)

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