zum Hauptinhalt
Tatort Stadiongaststätte. Es gibt zwei Versionen davon, was vor dem Olympiastadion geschah. Fest steht: Am Ende wird Amschler abgeführt und mit drei Jahren Stadionverbot belegt.

© privat

Stadionverbote: Im Griff des Gesetzes

Gerhard Amschler will in einem Berliner Biergarten seine Fanklub-Fahne aufhängen, die Polizei hat etwas dagegen. Ein Beispiel dafür, wie Stadionverbote den Falschen treffen können.

Der 6. August 2011 ist ein schöner Tag für Gerhard Amschler. Bis zum Verlassen des Olympiastadions. Der Nürnberger Fan, 52 Jahre alt, Taxiunternehmer, hat eine Wochenend-Busreise für seinen Fanklub nach Berlin organisiert. Einen Familienausflug, mit Frauen und Kindern. Nach dem 1:0-Sieg ihres 1. FC Nürnberg bei Hertha BSC wollen sie im Biergarten des Lokals neben der Arena feiern. Die Fanklub-Fahne baumelt über der Brüstung, laut Amschler mit Genehmigung des Wirtes. Und gerade wollen sich alle davor postieren, um ein Erinnerungsfoto zu schießen – da passiert, was Amschler noch immer um Fassung ringen lässt: „Das hat mich völlig überrollt. Ich hätte nie geglaubt, dass ich nach vierzig Jahren Auswärtsfahrten so etwas erleben muss.“ Heino Hassler, der Fanbeauftragte des 1. FC Nürnberg, ist zufällig Augenzeuge und spricht heute von „einem klassischen Beispiel dafür, wie eine Aktion nicht laufen sollte. Und die darin gipfelt, dass das Opfer noch Stadionverbot bekommt.“ Stadionverbot für das Aufhängen einer Fahne? Es klingt absurd. Zumindest aber wirft der Fall ein seltsames Licht auf die Stadionverbotsrichtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).

Die Polizei, so viel ist klar, muss die große rot-schwarze Flagge für eine Provokation der Berliner Fans halten. Beamte stürmen in den Biergarten und fordern Amschler auf, den Stoff zu entfernen. Das, so schildern er und zahlreiche Zeugen, wollte er auch tun – aber die Knoten sind so fest, dass es den Polizisten offenbar zu lange dauert. Ein Beamter zückt ein Messer, Amschler will das Zerschneiden seiner Fahne verhindern. „Bitte nicht, Sie dürfen mein Eigentum nicht zerstören“, will er gesagt haben. Die Beamten reagieren nicht. „Ich hatte keine Chance mehr. Die hatten ihren Einsatzbefehl und sind brutal auf mich losgegangen. Dann wurde ich vor den Augen meines Sohnes und meiner Frau gefesselt abgeführt.“

"Dieser Fall ist die Spitze des Eisberges"

In den Berichten der Polizisten ist von Gegenwehr die Rede, davon, wie rabiat sie („Ich fixierte seinen Kopf mit meinem Knie“) vorgehen mussten, um den angeblich Widerspenstigen zu überwältigen. Aussage gegen Aussage. Zeugen und Handyfotos eines Fans stützen eher die Version von Amschler: dass er wirklich die Fahne abnehmen wollte und dann bald wehrlos auf dem Boden lag – überwältigt von jenen, denen er nun vorwirft, ihn misshandelt zu haben. Amschler hat beim Arzt die schweren Prellungen dokumentieren lassen und Anzeige erstattet: Körperverletzung im Amt. Ein Polizist habe sogar gedroht, ihm das Nasenbein zu brechen. Aber die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, denn der Fan hat keine Beweise für seine schweren Vorwürfe. Sein Anwalt hat Beschwerde gegen die Einstellung erhoben. Ralf Peisl, Mitglied der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, ist keiner, der schnell aufgibt. „Manches ist schwer nachzuweisen, wenn Polizisten füreinander aussagen“, sagt Peisl. „Aber dieser Fall ist die Spitze des Eisberges. Da wird ein Fan traktiert, geschlagen, wofür wir 15 Zeugen haben – und trotzdem als kriminell abgestempelt.“

Schlimmstes Erlebnis in 40 Fan-Jahren. Gerhard Almscher kann immer noch nicht fassen, was ihm in Berlin passiert ist. Der Nürnberg wehrt sich nun vor Gericht.
Schlimmstes Erlebnis in 40 Fan-Jahren. Gerhard Almscher kann immer noch nicht fassen, was ihm in Berlin passiert ist. Der Nürnberg wehrt sich nun vor Gericht.

© Wolf

Denn Amschler, bisher mit polizeilichem Führungszeugnis ohne Makel, trifft auch danach die volle Härte des Gesetzes: ein Strafbefehl über 1200 Euro wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Obendrein kommt Post von Hertha: ein bundesweites Stadionverbot, bis Ende 2012. „Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie viele Stadionverbote völlig absurd sind“, sagt Rechtsanwalt Peisl. Wilko Zicht vom Bündnis Aktive Fußball-Fans (Baff) spricht davon, ein Drittel der derzeit knapp 3000 Stadionverbote sei „zu Unrecht erteilt, ein weiteres Drittel ist fragwürdig“. Also nur ein Drittel berechtigt? Ingo Rautenberg, Leiter der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze, bestreitet solche Zahlen. Er räumt lediglich ein, man könne „nie ausschließen, dass in Einzelfällen auch Stadionverbote als überzogen gekennzeichnet werden“. Er hält das Instrumentarium grundsätzlich aber für gut. Rautenberg verweist auf die Einzelfallprüfung, die in vielen Vereinen, längst nicht in allen, über Stadionverbotsgremien läuft. Dort dürfen sich die Betroffenen äußern.

Hertha hat Amschlers Stellungnahme nicht umstimmen können. Der Klub will sich zum Fall nicht äußern, nur so viel: Man habe nur die Stadionverbotsrichtlinien umgesetzt. Die jedoch halten viele Rechtsexperten für mehr als fragwürdig. Vor dem Bundesverfassungsgericht läuft eine Beschwerde gegen Stadionverbote auf Verdacht, die der Bundesgerichtshof 2009 für rechtmäßig erklärte. So reicht, wie bei Amschler, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, um Fans bis zu drei Jahre auszusperren. „Da gilt nicht der strafrechtliche Begriff in dubio pro reo“, betont Hendrik Große Lefert, der Sicherheitsbeauftragte des DFB, „sondern im Gegenteil: Es geht um die Pflicht des Veranstalters, die Spiele zu schützen. Dafür müssen Leute ausgeschlossen werden, die Ärger machen.“

Die meisten Fans mit Stadionverbot schweigen

Aus Sicht der Fans spielen sich mit der angeblichen Präventivmaßnahme die Klubs zu Richtern auf, per Ersatzstrafrecht. Oder zu Handlangern der Polizei. Peisl, auch Mitglied des Aufsichtsrates beim 1. FC Nürnberg, behauptet, es gebe häufiger Druck auf die Vereine. Ganz nach dem Motto: Wenn ihr die Stadionverbote nicht verteilt, wie wir von der Polizei es wollen, dann ziehen wir Einsatzkräfte ab. Dann braucht ihr mehr Ordnungsdienste – und es wird teurer für euch.

Die meisten Fans mit Stadionverbot schweigen. Aus Furcht vor beruflichen oder privaten Nachteilen. Auch der lange Rechtsweg erschreckt viele; und so brummen sie leise ihre Strafe ab. Gerhard Amschler hat sich anders verhalten. Die Monate, in denen er die Club-Heimspiele in einer Kneipe in Stadionnähe verfolgt hat, waren hart. „Fußball, allein vor dem Fernseher, ist eine Qual“, sagt er. Selbst auswärts ist er mitgefahren, obwohl er draußen bleiben musste, „man will die sozialen Kontakte erhalten“.

Kürzlich war er mit seiner Geschichte im Fernsehen. Mit einer Botschaft: „Das kann jedem friedlichen Fan passieren.“ Er hält es nicht für Zufall, dass prompt ein Schreiben von Hertha BSC kam, „wie aus dem Nichts“, wie er sagt. Das bundesweite Stadionverbot mit der Nummer BHV 28/11/12 sei nun aufgehoben, teilte Hertha mit. Nur das Olympiastadion in Berlin darf er auch weiterhin nicht betreten. Seltsam, findet er: „Da wollte wohl jemand nicht komplett eingestehen, einen Fehler gemacht zu haben.“ Im Mai wird sein Fall vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt. Es klingt wie einer dieser Sprechchöre in deutschen Stadien, wenn Amschler sagt, er wolle auch den Richter überzeugen, „dass Fußballfans keine Verbrecher sind“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false