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Strafen nach Skandalspiel: Fan-Teilausschluss für Hertha, Geisterspiel für Düsseldorf

Die Szenen, die sich während und nach dem Relegationsrückspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC abspielten, sind unvergessen. Und sie kommen die beiden beteiligten Vereine nun teuer zu stehen.

Ausgerechnet im Derby gegen Borussia Mönchengladbach lässt das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen der Ausschreitungen im Relegations-Rückspiel beim 2:2 gegen Hertha BSC am 15. Mai keine Zuschauer zu. Die Fortuna soll zudem eine Geldstrafe von 100 000 Euro zahlen. „Fortuna Düsseldorf legt gegen dieses Urteil Einspruch ein“, teilte Clubsprecher Tom Koster umgehend mit. Die Hertha wurde mit einem Zuschauer-Teilausschluss und 50 000 Euro bestraft und hat 24 Stunden Zeit für einen Einspruch.

Im Einzelrichterverfahren am Donnerstag nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss bekam die Fortuna für insgesamt gleich fünf Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger die heftige Quittung für die Vorfälle vom 15. Mai in der Esprit-Arena. Hunderte von Düsseldorfer Zuschauern waren vor dem Abpfiff auf das Spielfeld gerannt, Schiedsrichter Wolfgang Stark hatte die Partie für gut 20 Minuten unterbrechen müssen. Zwei dieser fünf Fälle ahndete das DFB-Sportgericht in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst - nun soll die Fortuna die Partie gegen Mönchengladbach (31. August bis 2. September) ganz ohne Fans bestreiten. Hertha BSC darf für das erste Zweitliga-Heimspiel gegen den SC Paderborn (3. bis 6. August) nur 15 000 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gäste-Fans verkaufen. Die Karten müssen laut DFB personalisiert und ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden. Stehplätze bleiben unbesetzt, nur Sitzplatztickets dürfen verkauft werden.

Das Aufeinandertreffen zwischen Düsseldorf und Hertha BSC war unter skandalösen Umständen zu Ende gegangen. Schon vor der 20-Minuten-Zwangspause hatte Stark in der 60. und 87. Minute zweimal für mehrere Minuten unterbrechen müssen, weil im Düsseldorfer und im Berliner Fanblock Pyrotechnik gezündet und teilweise auch auf das Spielfeld geworfen worden war. Auch nach dem Schlusspfiff war mit diesen unrühmlichen Dingen noch nicht Schluss.

Vorkommnisse gab es auch bei anderen Spielen. So zündeten Düsseldorfer Zuschauer im Hinspiel in Berlin am 10. Mai sowie in den Zweitligaspielen bei der SpVgg Greuther Fürth am 29. April und gegen den MSV Duisburg am 6. Mai Pyrotechnik. Gegen Duisburg stürmten nach Schlusspfiff Anhänger des Heimvereins den Innenraum. Außerdem wurde während der Partie gegen den FC St. Pauli (2. April) ein gefüllter Plastikbecher aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Bei Hertha BSC erkannte das Sportgericht auf drei Fälle „unsportlichen Verhaltens“ der Anhänger, so bei der zweiten Begegnung mit der Fortuna in Düsseldorf, während des Heimspiels gegen den SC Freiburg am 10. April und bei der ersten Partie im Kampf um den Klassenverbleib gegen den späteren Aufsteiger aus Düsseldorf. Am 10. Mai war im Berliner Zuschauerblock ein Böller angesteckt worden, der dann auf der Laufbahn detonierte. Schlusspfiff Anhänger des Heimvereins den Innenraum. Außerdem wurde während der Partie gegen den FC St. Pauli (2. April) ein gefüllter Plastikbecher aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Bei Hertha BSC erkannte das Sportgericht auf drei Fälle „unsportlichen Verhaltens“ der Anhänger, so bei der zweiten Begegnung mit der Fortuna in Düsseldorf, während des Heimspiels gegen den SC Freiburg am 10. April und bei der ersten Partie im Kampf um den Klassenverbleib gegen den späteren Aufsteiger aus Düsseldorf. Am 10. Mai war im Berliner Zuschauerblock ein Böller angesteckt worden, der dann auf der Laufbahn detonierte.

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