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Sport: Tennis Borussia: Einstweilige Verfügung abgelehnt - Klage gegen Lizenzentzug gescheitert

63 Minuten lang hatte Günter Kinnel, zwei umfangreiche Aktenordner vor sich auf dem Tisch, aufmerksam den Argumenten der streitenden Parteien gelauscht. Das reichte dem 61-jährigen Vorsitzenden des Landgerichts Frankfurt (Main) aus, um sich neben dem vorangegangenen Studium des Schriftmaterials ein objektives Bild des Falles zu machen.

Von Karsten Doneck, dpa

63 Minuten lang hatte Günter Kinnel, zwei umfangreiche Aktenordner vor sich auf dem Tisch, aufmerksam den Argumenten der streitenden Parteien gelauscht. Das reichte dem 61-jährigen Vorsitzenden des Landgerichts Frankfurt (Main) aus, um sich neben dem vorangegangenen Studium des Schriftmaterials ein objektives Bild des Falles zu machen. "Ich glaube", stellte Kinnel dann fest, "die Sache muss entschieden werden, da hilft alles nichts." Die Sache wurde entschieden: Im Streit zwischen Tennis Borussia und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) bleibt alles wie gehabt. er Lizenzentzug von TeBe "wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit für die Saison 2000/2001" bleibt bestehen. Der Versuch des Vereins, eine einstweilige Verfügung auf Erteilung einer vorläufigen Lizenz zu erwirken, wurde abgeschmettert.

Indes: Der letzte Rechtsspruch in dieser Angelegenheit ist das noch nicht. Der bei der Gerichtsverhandlung anwesende TeBe-Vorsitzende Erwin Zacharias kündigte bereits an: "Wir legen gegen das Urteil Beschwerde beim Oberlandesgericht ein." Die Zeit drängt. Denn die Zweite Bundesliga beginnt am 12. August mit der neuen Saison, bisher ohne TeBe.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass "keine greifbare Gesetzes- oder Satzungswidrigkeit in der Maßnahme des DFB zu erkennen" sei. Und auch die Hinterlegung von Sicherheiten, wie sie der DFB von TeBe gefordert hatte, wurde für rechtens erklärt. "Ein sachlicher Grund für das Beharren des DFB auf einer Bankgarantie bestehe darin, dass der DFB nicht in der Lage sei, die Bonität eines anderen Unternehmens zuverlässig beurteilen zu können", hieß es in der Urteilsbegründung.

Am Ende der Verhandlung hatte die kleine TeBe-Delegation mit Zacharias, dem Pressesprecher Michael Plassmann und den beiden Rechtsanwälten Jung und Heinrich noch ziemlich optimistisch dreingeschaut. "Das Gericht hat unsere Argumente ausgiebig diskutiert. Und das ist schon mal ein gutes Zeichen", meinte Zacharias. Und Mathias Jung, der eine Anwalt, konnte sogar feststellen: "Der DFB hat sich mehrfach in Widersprüche verstrickt." Das freilich spielte bei der Urteilsfindung offenbar keine Rolle.

Beide Seiten gönnten sich zuvor einen tiefen Ritt durch den Paragraphenwald. Der DFB, vertreten unter anderem durch seinen Haus-und-Hof-Justiziar Götz Eilers, geriet zeitweise etwas in Argumentationsnot. Der DFB hatte von TeBe eine Bankbürgschaft, angeblich in Höhe von 20 Millionen Mark, für eine Unterdeckung im Etat verlangt. Weil TeBe in Kooperation mit dem Sponsor Göttinger Gruppe diese Sicherheit nicht hinterlegen wollte (oder konnte?), entzog der DFB dem Verein die Lizenz. TeBe verwies in diesem Zusammenhang stets auf die Vermögenslage der dem Verein vorgeschalteten Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die angeblich über 22 Millionen Mark an Grundbesitz verfügen soll. DFB-Justiziar Götz Eilers wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die Vermögenslage eines Unternehmens und deren Liquiditätslage sehr wohl zwei Paar Stiefel sind. Und er stellte fest: "Wir zweifeln nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Göttinger Gruppe an, aber wir fordern Garantien, falls die eines Tages nicht mehr gegeben sein sollte."

TeBe grollt. Und Erwin Zacharias drohte. "Wir haben ausgerechnet, dass uns ein Lizenzentzug einen Schaden von rund 35 Millionen Mark verursacht", sagte er. In diese Rechnung gehen vor allem entgangene Ablösesummen für Profis und Fernsehgelder ein. Und dieses Geld, so Zacharias, muss man gegebenenfalls anderweitig wieder einfordern. Mit einer Schadenersatzforderung - aber das blieb unausgesprochen.

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