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Sport: Transfer-Gespräche: EU werkelt am Bosman-Urteil herum

Das Bosman-Urteil soll offenbar teilweise aufgehoben werden! Die Europäische Union (EU) hat in Gesprächen mit dem Welt-Verband Fifa und der Europäischen Fußball-Union (Uefa) sowie der Spielergewerkschaft Fifpro drei wesentliche Kompromisse in Bezug auf Transferfragen erzielt.

Das Bosman-Urteil soll offenbar teilweise aufgehoben werden! Die Europäische Union (EU) hat in Gesprächen mit dem Welt-Verband Fifa und der Europäischen Fußball-Union (Uefa) sowie der Spielergewerkschaft Fifpro drei wesentliche Kompromisse in Bezug auf Transferfragen erzielt. Das berichtet die englische Zeitung "Sunday Business". Ihr zufolge stimmt die EU in Zukunft zu, dass für Spieler bis zum Alter von 23 Jahren bei einem Wechsel Ausbildungsentschädigungen gezahlt werden. Von diesen sollen alle Klubs profitieren, bei denen der Spieler jemals unter Vertrag gewesen ist, also auch die Amateurklubs seiner Anfänge.

Außerdem wird es in der EU in Zukunft für internationale Transfers nur noch eine einheitliche zweimonatige Transferperiode zwischen Mai und August geben. So soll vermieden werden, dass reiche Vereine während der laufenden Saison ärmeren Klubs die Spieler wegkaufen und so die Mannschaftsstruktur beschädigen. In der Bundesliga endete die Transferperiode bislang erst Mitte Januar.

Die Abkehr vom am 15. Dezember 1995 gefällten Bosman-Urteil, wonach es bei Vertragsende wegen des Rechtes auf freie Wahl des Arbeitsplatzes keine Ablösesummen mehr geben darf, ist das Überraschendste an der EU-Haltung. Die Kehrtwende war möglich geworden, nachdem die 15 europäischen Regierungschefs auf dem Gipfel in Nizza eine Note verabschiedet hatten, in der festgeschrieben ist, dass der Sport - und insbesondere der Fußball - eine besondere soziale Bedeutung hat und dies bei allen Entscheidungen, die die Zukunft des Fußballs betreffen, in Betracht gezogen werden muss.

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