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Sport: Uta Pippig: Im Wortlaut: Vergleich zwischen der Marathonläuferin und dem DLV

Der Vergleich zwischen Uta Pippig und dem DLV"Das Schiedsgericht weist daraufhin, dass eine abschließende Beurteilung des Streitfalles unter Zugrundelegen des Grundsatzes, dass die Athletin bei positivem Test die entlastenden Umstände darlegen muss, eine Klärung der Einwände der Klägerin gegen die Geeignetheit der Kohlenstoffisotopenmethode zur Feststellung exogener Zufuhr von anabolen Steroiden veranlasste.Hiervon abhängig müsste erforderlichenfalls gutachterlich geklärt werden, ob und mit welchem Grad bei weiblichen Athleten eine körpereigene Produktion von Testosteron, die zu dem festgestellten T/E-Quotienten führt, generell möglich ist und gegebenenfalls, ob das von der Klägerin im Frühjahr 1998 aufgezeigte Krankheitsbild hierfür als ursächlich angesehen werden kann.

Der Vergleich zwischen Uta Pippig und dem DLV

"Das Schiedsgericht weist daraufhin, dass eine abschließende Beurteilung des Streitfalles unter Zugrundelegen des Grundsatzes, dass die Athletin bei positivem Test die entlastenden Umstände darlegen muss, eine Klärung der Einwände der Klägerin gegen die Geeignetheit der Kohlenstoffisotopenmethode zur Feststellung exogener Zufuhr von anabolen Steroiden veranlasste.

Hiervon abhängig müsste erforderlichenfalls gutachterlich geklärt werden, ob und mit welchem Grad bei weiblichen Athleten eine körpereigene Produktion von Testosteron, die zu dem festgestellten T/E-Quotienten führt, generell möglich ist und gegebenenfalls, ob das von der Klägerin im Frühjahr 1998 aufgezeigte Krankheitsbild hierfür als ursächlich angesehen werden kann.

Das Gericht weist darauf hin, dass bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien eine Entscheidung zur Sache nicht ergeht.

Die Parteien schließen unter Kenntnisnahme vorstehenden Hinweises unter Aufrechterhaltung ihrer gegenseitigen Rechtsstandpunkte folgenden Vergleich: Die Parteien stellen übereinstimmend fest, dass der Streit sich erledigt hat. Schadensersatzansprüche werden nicht gestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich des schiedsgerichtlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Streitwert: 100.000 DM."

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