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Der Tatort? Oder etwa ein fürsorglicher Behandlungsraum für Athleten? Foto: dapd

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Vom Dopingskandal zum Lehrstück: Ein Fall zum Zerstreiten

Die UV-Bestrahlung von Blut am Olympiastützpunkt in Erfurt galt als größter deutscher Dopingskandal. Doch inzwischen ist dieser Fall nur noch ein Lehrstück über die Grenzen der Dopingbekämpfung.

Dieser Fall hat Furore gemacht. So verzwickt ist er, dass er einen Streit entfachen konnte zwischen zwei Organisationen, die sich eigentlich blind verstehen müssen. Er hatte auch das Zeug zum großen Skandal, weil viele Sportler betroffen waren. Doch inzwischen ist dieser Fall nur noch ein Lehrstück über die Grenzen der Dopingbekämpfung.

Am Olympiastützpunkt in Erfurt hatte ein Arzt das Blut von 30 Athleten mit UV-Licht bestrahlt. Das sollte ihr Immunsystem stärken, sie sollten bei Infekten schneller wieder auf die Beine kommen. Blut? Bestrahlt? Das muss doch Doping sein. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelte daher. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada), gebeutelt von Personalquerelen und Geldsorgen, sah den Fall als Chance zur Profilierung. Und es war zu lesen, hier ziehe einer der größten deutschen Dopingskandale herauf.

In der vergangenen Woche stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein. Dass der Arzt Athleten dopen wollte, sei ihm nicht nachzuweisen. Einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen sah die Staatsanwaltschaft trotzdem. Kein vorsätzliches Doping also, aber ein Regelverstoß. Ein Rechtsanwalt des Arztes wollte das nicht stehen lassen: „Eine verbotene Methode beziehungsweise Blutdoping liegt nur dann vor, wenn tatsächlich durch die Methode eine Erhöhung des Sauerstofftransfers bewirkt wird.“

Die Grenzen zwischen erlaubt und verboten verlaufen beim Doping inzwischen so zickzackförmig, dass sich selbst die Nada in Bonn und die Wada in Montreal, die Welt-Anti-Doping-Agentur, über den Fall Erfurt in die Haare bekamen. Es ging vor allem um die Frage, seit wann diese Behandlungsart des Blutes verboten ist. Es bedurfte eines Krisengesprächs am Frankfurter Flughafen vor einer Woche, um Unstimmigkeiten auszuräumen.

Thomas Bach, der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes und Vizepräsident des Internationalen Olympischen Komitees sieht den Fall Erfurt vor allem als Beleg dafür, dem Staat nicht zu viele Kompetenzen in der Dopingbekämpfung zu übertragen. Es wäre „kontraproduktiv“, sagte er jetzt in Berlin. „Ein Staat kann am Schuldprinzip nicht vorbei. Das ist ja bei dieser Verfahrenseinstellung der Fall. Die Staatsanwaltschaft sagt: Anti-Doping-Verstoß ja, aber wir können ihn nicht bestrafen, weil kein Vorsatz zum Doping zu erkennen ist.“

Die Sportgerichtsbarkeit habe es da leichter. Wenn dagegen der Staat komplett die Dopingbekämpfung in die Hand nähme, könnte das gravierende Folgen haben. „Dann haben wir in sechs oder acht Jahren nach einem Wettbewerb ein erstinstanzliches Urteil. Damit wäre die Funktionsfähigkeit des Systems kaputt.“ Der Fall Erfurt zeigt für Bach, dass die Aufgaben richtig verteilt sind: Der Staat ermittelt, der Sport bestraft: „Wir haben doch die staatlichen Mittel, die wir brauchen. Die Affäre Erfurt ist entstanden durch eine Anzeige und durch Abhöraktionen.“

Ein sportrechtliches Verfahren ist im Fall Erfurt schon abgeschlossen worden. Eine Eisschnellläuferin wurde im Schiedsgerichtsverfahren freigesprochen. Es liege zwar ein Dopingverstoß vor, aber ohne Verschulden der Athletin. Sein Blut durch ein Gerät und anschließend wieder in den eigenen Körper laufen zu lassen, ist ein angreifbares Verhalten. Ist solchen Athleten und ihren behandelnden Ärzten nicht noch einiges mehr zuzutrauen? Doch der Verdacht auf Betrugsmentalität ist nicht strafbar.

Ist diese Affäre Erfurt nun überhaupt ein Dopingfall? Die unterschiedlichen Einschätzungen zeigen die Schwierigkeiten bei der Definition von Doping. „Man muss im Wada-Code manches abstrakt formulieren. Sonst geht man das viel höhere Risiko ein, dass man etwas nicht als verboten erfasst, was man eigentlich erfassen will“, sagt Bach. „Bei den Substanzen ist das einfacher. Aber Methoden muss man abstrakt beschreiben.“

So bleibt vieles im Ungefähren. Für die Neufassung des Wada-Codes, der die Grenzen zwischen legal und illegal im Sport zieht, stand in der Diskussion, Doping nur dann zu bestrafen, wenn es leistungssteigernd wirke. Dann wäre der Fall Erfurt auf jeden Fall raus aus dem Dopingverdacht. Denn bislang steht der eindeutige Nachweis aus, dass die Bestrahlung mit UV-Licht beispielsweise wie andere Blutbehandlungen den Sauerstofftransport und damit die Ausdauer fördert.

Doch Leistungssteigerung wird auch im neuen Wada-Code nicht das einzige Kriterium für eine Verurteilung sein. Sonst, sagt Bach, „wäre jeder Einsatz einer verbotenen Methode ein potenzieller Interpretationsfall und ein otenzieller Fall Erfurt“.

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