zum Hauptinhalt
Claudia Pechstein kämpft weiter.

© dpa

Wegen Dopingsperre: Pechstein verklagt Eislaufverband

Claudia Pechstein reicht zum 31. Dezember Klage auf Schadensersatz ein. Es soll um eine Summe im "siebenstelligen Bereich" gehen. Die mehrfache Eisschnelllauf-Olympiasiegerin glaubt, zu Unrecht wegen Dopings gesperrt gewesen zu sein.

Die fünffache Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein wird eine Schadensersatzklage gegen den Eislaufweltverband ISU einreichen. „Die Klage wird bis 31. Dezember beim Landgericht München vorliegen“, erklärte am Freitag auf Nachfrage ihr Manager Ralf Grengel. Laut Grengel werde die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG mit verklagt, weil sie die Sperre des Weltverbandes in Deutschland durchgesetzt hätte.

Die erfolgreichste deutsche Eisschnellläuferin habe ihren bevorstehenden Klage-Schritt laut Grengel am 21. Dezember in einer Rundmail sämtlichen Auswahl-Athleten, Funktionären und Trainern der DESG mitgeteilt. „Ich werde den Kampf unter Aufbietung meiner letzten Mittel und unter Ausnutzung sämtlicher Möglichkeiten führen“, schrieb Pechstein in der Mail. Ihr Ziel sei es nicht, „dem Eisschnelllauf-Sport zu schaden, sondern mein Recht zu bekommen“.

Pechstein wird bei der Klage von Thomas Summerer unterstützt. Der Rechtsanwalt hatte schon Leichtathletin Katrin Krabbe im Jahr 2001 zu einem Schadensersatz in Höhe von 1,5 Millionen Mark verholfen.

Die 40-jährige Berlinerin war im Februar 2009 für zwei Jahre gesperrt worden, weil die Anzahl ihrer Retikulozyten (junge Rote Blutkörperchen) schwankte und teilweise auffällig hoch war. Dies gilt als ein Indiz, aber nicht als Beweis für Doping. (dpa)

Zur Startseite