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Sport: Weiterhin kein Gesetz gegen Doping

Sport sind dagegen

Berlin - Das Bundesinnenministerium und der deutsche Sport sprechen sich auch weiterhin gegen ein Anti-Doping-Gesetz aus, das aktives Doping von Sportlern unter Strafe stellt. Wie der Parlamentarische Staatssekretär Christoph Bergner (CDU) im Sportausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch in Berlin erklärte, gibt es ein Vollzugsdefizit bei den Regelungen des Arzneimittelgesetzes, die die Weitergabe und den Vertrieb von Doping-Präparaten unter Strafe stellen.

„Wir müssen dafür sorgen, dass die Strafverfolgungsbehörden mit der nötigen Konsequenz und dem richtigen Sachverstand diese Doping-Vergehen bearbeiten“, forderte Bergner. Für eine verschärfte Anwendung geltender Bestimmungen im Kampf gegen Doping anstelle eines Anti-Doping-Gesetzes hat sich auch der Präsident des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland (NOK), Klaus Steinbach, ausgesprochen.

Im Gegensatz dazu befürwortete die Sportministerkonferenz der Länder (SMK) die Schaffung eines Anti-Doping-Gesetzes auf Bundesebene zur konsequenten strafrechtlichen Verfolgung von unerlaubtem Doping im Sport. Allen Beteiligten müsse klar werden, dass Doping kein Kavaliersdelikt ist, erklärte der SMK-Vorsitzende und Bremer Senator für Inneres und Sport, Thomas Röwekamp (CDU), anlässlich der Sitzung des Sportausschusses des Bundestages am Mittwoch.

Der Vorstandsvorsitzende der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), Peter Busse, erklärte, bei der Veränderung von Rechtsnormen dürfe es zu keiner „Kriminalisierung der Athleten“ kommen. Ein strafrechtliches Verbot von Besitz und Einnahme von Dopingmitteln sei nicht vorstellbar. Es könne nicht Aufgabe des Strafrechts sein, Menschen von gesundheitsschädlichen Handlungen abzuhalten.

Klaus Steinbach beurteilte den Ansatz der unabhängigen Rechtskommission des deutschen Sports als erwägenswert, Wettbewerbsverfälschungen im Sport durch Doping mit Hilfe eines neuen Paragrafen im Strafrecht zu untersagen. Demnach sollen Sportler, aber auch Trainer, Ärzte und Betreuer mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Wenn sich Täter durch die Manipulation einen Vermögensvorteil verschaffen. dpa

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