zum Hauptinhalt

Werder Bremen: Gericht untersagt Bwin-Werbung

Bundesligist Werder Bremen darf nicht für den privaten Sportwettenanbieter Bwin werben. Ein entsprechendes Verbot des Stadtamts sei rechtens, erklärte das Oberverwaltungsgericht.

Bremen - Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts hat das Bremer Stadtamt Bwin-Werbung im Stadion und auf den Trikots von Werder zu Recht untersagt. Ein anderslautender Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde damit aufgehoben.

Werder Bremen wirbt seit Beginn der neuen Fußballsaison für das in Sachsen ansässige private Wettunternehmen. Es bietet Sportwetten im Internet an und stützt sich dabei auf eine 1990 nach DDR-Recht erteilte Gewerbegenehmigung. Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass diese Genehmigung nicht erlaubt, "bundesweit im Internet Sportwetten anzubieten". Fraglich sei im Übrigen, ob dem Wettunternehmen mit der vorliegenden Genehmigung die Nutzung des Internets nicht generell verwehrt sei.

Bislang große Rechtsunsicherheit

Angesichts dieser Rechtslage werbe der Fußballverein für dieses unerlaubte bundesweite Wettangebot, hieß es. Das Stadtamt sei deshalb berechtigt, das zu unterbinden.

Wettgeschäfte unterliegen in Deutschland einem staatlichen Monopol, mit dem der Glücksspielmarkt geordnet und begrenzt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März entschieden, dass ein solches Monopol zur Bekämpfung der Spielsucht eingerichtet werden darf. Bislang herrscht allerdings noch große Rechtsunsicherheit im Umgang mit Sportwetten in Deutschland.

Das Unternehmen kündigte an, weiter zu seiner Partnerschaft mit Werder Bremen zu stehen. Für die Heimspiele werde Bwin eine "pragmatische Lösung finden". Bei zahlreichen Auswärtsspielen und internationalen Begegnungen könne die Mannschaft weiter mit Bwin-Trikots auflaufen. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false