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Wie viele Medaillen?: Gericht fordert: Ziele offenlegen

Diese Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts könnte einen jahrelangen Streit beenden. Das Gericht gab dem Eilbegehren eines Berliner Journalisten statt, der Auskunft darüber haben wollte, welche und wie viele Medaillen der jeweilige Verband erzielen und welchen Platz Deutschland in der Nationenwertung erreichen soll.

Diese Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts könnte einen jahrelangen Streit beenden. Das Gericht gab dem Eilbegehren eines Berliner Journalisten statt, der Auskunft darüber haben wollte, welche und wie viele Medaillen der jeweilige Verband erzielen und welchen Platz Deutschland in der Nationenwertung erreichen soll. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass ein breites öffentliches Interesse an Informationen bestehe. Die sogenannten Zielvorgaben sind eine der Grundlagen für die Verteilung der öffentlichen Fördergelder durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an die Spitzenverbände. Es geht um rund zehn Millionen Euro. Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hatte diese Offenlegung selbst schon lange gefordert. „Ich freue mich über das Urteil und hoffe, dass das Innenministerium es akzeptiert und nicht weiter dagegen vorgehen wird“, sagte die Vorsitzende Dagmar Freitag (SPD). Jahrelang hatte sich das Bundesinnenministerium (BMI) gemeinsam mit dem DOSB geweigert, die Informationen zu veröffentlichen und begründete das mit personenbezogenen Daten. Das BMI ließ offen, ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte das Vorgehen am Donnerstag verteidigt. „Unsere Entscheidungen sind transparent“, sagte Friedrich. Aber in den täglichen Absprachen gebe es auch Dinge, „die man nicht an die große Glocke hängen muss“. dapd

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