zum Hauptinhalt

Sport: „Wir sind alle getäuscht worden“

Tour-Chef Leblanc hofft auf Strafe für Armstrong

Berlin Am Mittwoch schien es, als sei Jean-Marie Leblanc an seinen alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Der Direktor der Tour de France war früher Redaktionsleiter bei der französischen Sportzeitung „L’Equipe“, und am Montag lobte er die Journalisten des Blattes, als stünde er gerade in einer Redaktionskonferenz vor ihnen: „Zum ersten Mal hat mir jemand gezeigt, dass Armstrong 1999 eine verbotene Substanz namens Epo in seinem Körper hatte“, sagte Leblanc in einem Interview mit „L’Equipe“. Die Zeitung habe belegt, „dass ich getäuscht worden bin. Wir alle sind getäuscht worden.“

Nur einen Tag, nachdem die französische Sportzeitung über sechs positive Proben von Armstrong berichtet hatte, hat Leblanc also mit dem Mann gebrochen, der seine Veranstaltung sieben Jahre lang dominierte. Über Armstrong äußerte sich Leblanc so hart wie kaum ein anderer im Radsport. Das Vertrauen in die journalistische Kompetenz seines ehemaligen Arbeitgebers scheint so groß, dass er Armstrongs Schuld für erwiesen hält. Armstrong weist alle Vorwürfe zurück.

Von sich aus unternehmen werde Leblanc nun zwar nichts, aber nachziehen, wenn der Internationale Radsportverband UCI Armstrong bestrafe. „Wenn es sportliche Sanktionen durch die UCI geben sollte, könnte sich die Tour-Direktion, in welcher Form auch immer, diesen Maßnahmen anschließen“, sagte Leblanc. UCI-Sprecher Enrico Carpani erklärte: „Unsere Juristen prüfen den Vorgang und die Möglichkeiten, Sanktionen auszusprechen. Ich rechne in ein, zwei Tagen mit einer offiziellen Stellungnahme.“

Eine Bestrafung Armstrongs halten einige Experten jedoch für unwahrscheinlich. „Es gibt kein Verfahren gegen ihn, noch nicht einmal ein schwebendes“, sagte Roland Augustin, der Geschäftsführer der deutschen Anti-Doping-Agentur (Nada). Auch die Chance, weitere eingefrorene Proben Armstrongs ausfindig zu machen und noch einmal zu untersuchen, sei gering, zumal alle Proben seit 2001 ohnehin auf Epo untersucht worden seien. „Die Kontrolllabors haben die Anweisung, die Proben innerhalb von 28 Tagen zu vernichten, wenn ein negativer Befund vorliegt“, sagte Augustin, „in Ausnahmefällen können sie für wissenschaftliche Untersuchungen aufgehoben werden.“

Offenbar handelt es sich in diesem Fall um eine solche Ausnahme. Die Proben waren im vergangenen Jahr im französischen Kontrolllabor Chatenay-Malabry noch einmal ausgewertet worden. Dabei wurden zwölf positive Befunde ausgemacht, allerdings sind bisher nur Armstrongs Ergebnisse öffentlich. Offenbar war es den Reportern von „L’Equipe“ gelungen, die Proben zu decodieren. Den Labors sind schließlich nur Nummern der Proben bekannt, nicht die Namen der Athleten. mit dpa

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false