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Staatliche Schulversorgung: Wettbewerb braucht Wettbewerber

Die Verfassung verpflichtet das Land, für jede Schülerin und jeden Schüler ein schulgeldfreies schulisches Angebot bereitzuhalten.Von der staatlichen Schulversorgung wird es keinen Abschied geben.

Das Land Brandenburg müsse die Realität zur Kenntnis nehmen und sich von der Idee der flächendeckenden staatlichen Schulversorgung verabschieden – das fordert Herr Christoph Schröder, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Brandenburg, in seinem Beitrag, der am 28. Juni in dieser Zeitung veröffentlicht wurde.

Ich sage: Dem darf und dem werde ich als für die Schulen in Brandenburg verantwortlicher Minister nicht nachkommen – schon weil die Verfassung des Landes jedem das Recht auf gleichen Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen garantiert. Sie verpflichtet das Land und die Träger der kommunalen Selbstverwaltung, für jede Schülerin und jeden Schüler ein schulgeldfreies schulisches Angebot bereitzuhalten.

Ich wünsche mir eine vielfältige Bildungslandschaft, in der sowohl staatliche als auch private Schulen ihren Platz haben. Private Schulen ergänzen das öffentliche Schulwesen. Viele von ihnen bereichern es. Der Wettbewerb zwischen den Schulen fördert die Qualität aller Schulen. Ein Wettbewerb kann allerdings nur dort stattfinden, wo mehrere Wettbewerber vorhanden sind. Auch darum wird es keinen Abschied von der flächendeckenden staatlichen Schulversorgung geben.

Freie Schulen werden in Brandenburg nicht benachteiligt. Wenn Anträge auf Errichtung einer Privatschule nicht genehmigt wurden, lag das daran, dass die Antragsunterlagen eine Genehmigung nicht zuließen. Das ist nicht ungewöhnlich und stellt keine besorgniserregende Entwicklung dar: Im Schuljahr 2005 / 06 waren 7,5 Prozent aller allgemeinbildenden Schulen in Deutschland Schulen in freier Trägerschaft – in Brandenburg waren es 7,3 Prozent. In keinem ostdeutschen Bundesland ist der Anteil privater Schulen so hoch. Allein im kommenden Schuljahr nehmen neun neu genehmigte freie Schulen ihre Arbeit auf.

Herr Schröder hat recht, wenn er auf das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft verweist. Die von ihm gewählte Folgerung „Schule machen darf jeder“ geht allerdings zu weit. Wer „Schule machen“, wer eine Schule gründen will, muss Bedingungen erfüllen. Beispielsweise darf die Schule in ihren Lernzielen und Einrichtungen nicht hinter öffentlichen Schulen zurückstehen.

Das Land Brandenburg hat ein spezielles Problem: Der immense Rückgang der Schülerzahlen macht es uns nicht leicht, für alle Schülerinnen und Schüler ein möglichst wohnortnahes Schulangebot zu sichern. Gerade in den dünn besiedelten Gebieten wird die Auswahl unter verschiedenen Schulen mit unterschiedlichen Angeboten eingeschränkt. Dass in solchen Regionen die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft zu einer weiteren Erosion des öffentlich getragenen Schulwesens führt, liegt auf der Hand.

Fazit: Wettbewerb zwischen öffentlichen und freien Schulen ja – aber unter fairen Bedingungen. Dazu mache ich unseren freien Schulen ein Angebot: In dieser Woche werde ich die Brandenburger Schulporträts im Internet freischalten. Dort präsentiert sich jede öffentliche Schule nach einheitlichen Kriterien und stellt sich dem Vergleich mit anderen Schulen – einschließlich ihrer Ergebnisse in zentralen Prüfungen. Ich lade alle Schulen in freier Trägerschaft herzlich ein, sich ebenfalls hier zu präsentieren und sich dem Wettbewerb zu stellen.

Der Autor ist Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Ein Kommentar von Holger Rupprecht

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