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Brandenburg: Staatsanwalt: Bewährung für verliebte Kollegin

Im "Romeo"-Prozess gegen eine Staatsanwältin, die aus Liebe einem Bankräuber geholfen haben soll, hat der Anklagevertreter eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung gefordert. Die Angeklagte habe sich der uneidlichen Falschaussage und der versuchten Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Carlo Weber vor dem Potsdamer Landgericht.

Im "Romeo"-Prozess gegen eine Staatsanwältin, die aus Liebe einem Bankräuber geholfen haben soll, hat der Anklagevertreter eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung gefordert. Die Angeklagte habe sich der uneidlichen Falschaussage und der versuchten Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Carlo Weber vor dem Potsdamer Landgericht. Sie habe durch eine unwahre Aussage versucht, eine mildere Strafe für den Bankräuber zu erreichen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Nach Auffassung von Weber sagte die 51-jährige Staatsanwältin im Prozess gegen den Bankräuber wahrheitswidrig aus, dass dieser vor einer Vernehmung nach eigenem Bekunden Heroin konsumiert habe. Im Vernehmungsprotokoll ist dies jedoch nicht festgehalten. Sie habe gehofft, dass das Gericht eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des 54-jährigen Mannes annimmt und eine mildere Strafe verhängt. Die Kammer folgte dem jedoch nicht und verurteilte ihn im November 2000 zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Nach Ansicht der Verteidigung sind jedoch die Zweifel zu groß, als dass es zu einer Verurteilung kommen könnte.

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