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Brandenburg: Staatsanwaltschaft prüft Ämter-Versagen im Fall Dennis

Cottbus - Die wegen Mordes an ihrem Sohn Dennis zu lebenslanger Haft verurteilten Eheleute Angelika und Falk B. bleiben vorerst auf freiem Fuß.

Cottbus - Die wegen Mordes an ihrem Sohn Dennis zu lebenslanger Haft verurteilten Eheleute Angelika und Falk B. bleiben vorerst auf freiem Fuß. Das Cottbuser Landgericht hatte bei der Urteilsverkündung am Montag beschlossen, keine Haftbefehle zu erlassen. Es sah keine Fluchtgefahr und keine Veranlassung, die Verurteilten in Haft zu nehmen, bevor sie ihre lebenslange Freiheitsstrafe antreten müssen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein, über die nun das Oberlandesgericht entscheiden muss.

Staatsanwalt Tobias Pinder bestätigte auf Tagesspiegel-Anfrage, dass nach dem Urteil weiter geprüft wird, ob ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beteiligten Behörden vorliegt. Der Vorsitzende Richter hatte in der mündlichen Urteilsbegründung mehrfach vom „Versagen der Ämter“ gesprochen, und unter anderem gesagt: „Wenn die Schulbehörde 2001 mehr als nichts getan hätte, könnte Dennis möglicherweise noch leben.“

Ein Schulrat hatte 2001 hingenommen, dass Dennis nicht zur ärztlichen Vorschuluntersuchung und später auch nicht in der Schule erschien. Der Junge war im Dezember 2001 an körperlicher Auszehrung und Mangelversorgung gestorben. Medizinische Gutachter waren sicher, dass sein Zustand bei der Schuluntersuchung entdeckt worden wäre und er dann auch noch hätte gerettet werden können. das

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