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Stasi-Vorwürfe: Belastete Polizisten sollen versetzt werden

Landeschef Platzeck und Innenminister Schönbohm wollen ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter und jetzige Beschäftigte im Polizeidienst noch einmal überprüfen. Eine generelle Überprüung werde es jedoch nicht geben, sagte Schönbohm.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) will die Personalakten aller noch im Polizeidienst des Landes beschäftigten einstigen hauptamtlichen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit neu überprüfen und gebenenfalls über Konsequenzen bis hin zu Versetzungen entscheiden. Eine generelle Überprüfung auch aller früheren inoffiziellen Stasi-Mitarbeiter (IM), wie am Montagabend vom CDU-Landesvorstand und gestern von der CDU-Landtagsfraktion beschlossen, lehnte Schönbohm dagegen ausdrücklich ab. Dies sei gesetzlich auch nicht möglich, sagte Schönbohm am Dienstag nach der Kabinettssitzung. „Wir werden allerdings in Einzelfällen noch einmal genauer hinsehen.“

Schönbohm verwies erneut darauf, dass bei seinem Amtsantritt 1999 die Stasiüberprüfung weitgehend abgeschlossen war. Ursprünglich seien 242 hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter in den Polizeidienst übernommen worden. 201 von ihnen seien noch im Amt und würden nun geprüft. Arbeitsrechtlich seien ihm die Hände gebunden, sagte der Innenminister. Auch in die Stasi-Akten könne sein Ministerium nicht mehr Einblick nehmen. Es gehe darum, mit denjenigen Mitarbeitern, die auch 20 Jahre nach der Wende noch in denselben Bereichen oder Einsatzgebieten eingesetzt sind wie davor, nach einer neuen Verwendung zu suchen. „Das geht nur mit Fingerspitzengefühl und intensiven Gesprächen“, sagte Schönbohm.

Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) und Schönbohm verwiesen darauf, dass die Einstellung der einstigen Stasi-Mitarbeiter juristisch nicht mehr anfechtbar sei und dass alle Polizisten bis Ende der 90er Jahre bei der Stasi-Unterlagenbehörde überprüft worden seien.

Bei der Beurteilung der Tätigkeit von meist jungen Menschen in den 70er und 80er Jahren sei auch wichtig, dass „man in der Lage ist, einmal zu vergeben und zu verzeihen“, sagte Platzeck. Zudem müsse die Tätigkeit der letzten 20 Jahre berücksichtigt werden. Er halte den Weg, der in Brandenburg mit generellen Einzelfallprüfungen und der jedem Ministerium überlassenen Linie bei der Übernahme in den öffentlichen Dienst gegangen worden sei, für richtig. Schönbohm verwies dagegen auf die teils härtere Vorgehensweise in anderen Bundesländern: „Es hätte Alternativen gegeben, davon ist in Brandenburg kein Gebrauch gemacht worden. Und damit müssen wir nun leben.“ 

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