zum Hauptinhalt

Brandenburg: Stimmen im Dunkeln

Im Prozess um die Attacke auf Ermyas M. ergibt die Analyse der Sprechproben kein klares Ergebnis. Die Beweislage bleibt schwierig

Von Frank Jansen

Potsdam - Auch nach der mit Spannung erwarteten Stimmenanalyse des Landeskriminalamts bleibt die Beweislage im „Ermyas-Prozess“ schwierig. Eine Sachverständige des LKA konnte gestern der 4. Großen Strafkammer im Potsdamer Landgericht nur ein Gutachten mit vagem Ergebnis präsentieren. Demnach ist es mäßig wahrscheinlich, dass der Angeklagte Björn L. mit dem Unbekannten identisch ist, der in der Tatnacht Ermyas M. in Potsdam mit Sprüchen wie „oller Nigger“ beleidigte.

Die Expertin hatte diese Stimme, die in der Nacht zum 16. April 2006 von der Mobilbox der Frau von Ermyas M. aufgezeichnet worden war, mit mehreren Sprechproben von Björn L. verglichen, den Freunde wegen seiner hohen Tonlage „Piepsi“ nennen. Ermyas M. hatte vergeblich per Handy versucht, seine Frau anzurufen. Als er mit zwei Männern in Konflikt geriet, blieb das Mobiltelefon angeschaltet. Die Staatsanwaltschaft wirft Björn L. vor, er habe Ermyas M. auch den Faustschlag versetzt, der den Deutschäthiopier am Kopf traf und lebensgefährlich verletzte.

Dass die hohe Stimme auf der Mobilbox mit einer Sprechprobe identisch ist, die Björn L. kurz nach seiner Festnahme vom 20. April 2006 bei der Polizei abgab, sei lediglich „nicht auszuschließen“, sagte die Sachverständige. Björn L. hatte damals eine Kehlkopfentzündung, seine Stimme klang nach Aussage mehrerer Zeugen heiser. Der Abgleich der „Nigger“-Parole mit einem von der Polizei im Jahr 2003 abgehörten Telefonat von Björn L. ergab, dass es sich „wahrscheinlich“ um dieselbe Stimme handelt. Die Polizei hatte damals in einer Drogen-Sache gegen einen Mann ermittelt, den Björn L. anrief. Die Sachverständige relativierte allerdings den Begriff „wahrscheinlich“. Zur Klärung der Identität der Stimme auf der Mobilbox hatte die Expertin eine sechsstufige Bewertungsskala genutzt. Dort steht „wahrscheinlich“ erst auf dem vierten Rang, eins tiefer kommt „nicht auszuschließen“. Ein Vergleich zwischen der Mobilbox-Stimme und einem von mehreren Videos der Mutter des Angeklagten, auf denen Björn L. zu hören ist, ergab ebenfalls nur „wahrscheinlich“.

Die Sachverständige betonte, der Mitschnitt auf der Mobilbox sei bloß „mit großen Einschränkungen zur Stimmenanalyse geeignet“. Es gebe Störgeräusche von der Straße, außerdem sei die Stimme, die „Nigger“ sagt, nur kurz zu vernehmen.

In zwei Punkten indes brachte das Gutachten nahezu Klarheit: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ sei der zweite Angeklagte, Thomas M., auf der Mobilbox nicht zu hören, sagte die Expertin. Das gelte auch für den Potsdamer Polizisten Mario D., der Ende April aufgrund eines anonymen Hinweises vorübergehend als weiterer Tatverdächtiger gehandelt wurde.

Mit der Vorstellung des Gutachtens ist die Beweisaufnahme so gut wie abgeschlossen. Beim nächsten Prozesstag am 14. Mai werden sich die beiden Angeklagten vermutlich zu ihrer persönlichen Entwicklung äußern. Dass sie auch zur Sache aussagen, ist kaum zu erwarten. Björn L. und Thomas M. haben schon nach der Festnahme jede Tatbeteiligung bestritten, den Prozess verfolgten sie bislang stumm. Nach der Terminplanung der Strafkammer sollen die Vertreter der Staatsanwaltschaft und die Verteidiger am 4. Juni ihre Plädoyers vortragen. Die Richter wollen dann entweder vier Tage später oder erst am 13. Juni das Urteil verkünden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false