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Brandenburg: Strafmaßnahmen nach falscher Entlassung

Von dem irrtümlich freigelassenen Häftling fehlt jede Spur. Das teilte die Polizei in Cottbus am Samstag mit.

Von dem irrtümlich freigelassenen Häftling fehlt jede Spur. Das teilte die Polizei in Cottbus am Samstag mit. Am Dienstag war der 27-jähriger Sven A. aus der Haftanstalt in Spremberg entlassen worden, da er denselben Nachnahmen hatte wie ein anderer Gefangener, dessen Entlassung bevorstand. Eigentlich hätte der 27-Jährige noch bis April 2003 eine Freiheitsstrafe wegen Diebstahls und Bedrohung verbüßen müssen. Nach Angaben des Justizministeriums wurde eine mit der Entlassung befasste Person von ihren Funktionen entbunden. Gegen die übrigen an der Entlassung beteiligten Bediensteten liefen dienstrechtliche Überprüfungen.

Unterdessen erstattete der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Strafanzeige gegen Brandenburgs Ex-Justizminister Hans Otto Bräutigam (parteilos). Unter seiner Verantwortung seien zu wenige und ab 1998 gar keine Bediensteten im Strafvollzug mehr ausgebildet worden. Auf Grund dieser Versäumnisse gebe es heute zu wenig Personal in den - überbelegten - Anstalten. "Der seinerzeit amtierende Justizminister des Landes Brandenburg und seine leitenden Mitarbeiter mussten von der prekären Situation gewusst haben", so der BDK. Gegenmaßnahmen hätten sie aber nicht eingeleitet. Erst unter dem heutigen Justizminister Kurt Schelter (CDU) sei die Ausbildung wieder aufgenommen worden.

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