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Brandenburg: Streit um das Recht auf Kita-Platz

Kinderbetreuung soll ausgeweitet werden

Potsdam - Brandenburgs SPD-Fraktionschef Günter Baaske hat sich überraschend für eine Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für alle Kinder ausgesprochen. Baaske forderte damit am Dienstag eine Korrektur der von der SPD/CDU-Regierung erst vor zwei Jahren beschlossenen Einschränkungen in der Kita-Betreuung für die Kleinkinder von Arbeitslosen. Damals gab es deswegen landesweite Proteste. Künftig sollen wieder alle Kinder in Brandenburg einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben.

Allerdings wandte sich Baaske mit Blick auf die angespannte Finanzlage von Land und Kommunen dagegen, das letzte Kita-Jahr vor der Schule von Beiträgen zu befreien. Für diesen Vorschlag machen sich PDS, weite Teile der SPD und inzwischen auch CDU-Generalsekretär Sven Petke stark.

CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek reagierte zurückhaltend auf Baaskes Vorstoß. Man müsse sehen, ob das möglich ist, sagte Lunacek. Scharf widersprach er der Aussage des SPD-Fraktionschefs, dass die damaligen Einschnitte bei den Kitas auf die Union zurückgingen. „Das ist eine Lüge“. Bereits im SPD-Entwurf für den Koalitionsvertrag 1999 sei die Einschränkung des Rechtsanspruches bei Arbeitslosen enthalten gewesen.

Als „aberwitzig“ und „abenteuerlich“ bezeichnete der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Karl Ludwig Böttcher die Debatte um eine Ausweitung der Kita-Betreuung im Land. Für fast alle Kinder im Land gebe es Kita-Plätze, und 93 Prozent der Kinder eines Vorschuljahrgangs nutzten dieses Angebot. Warum jetzt Beitragsfreiheit ins Spiel gebracht werde, was unerfüllbare Erwartungen wecke, sei ihm schleierhaft, sagte Böttcher: „Jeder treibt eine neue Sau durchs Dorf. Und niemand sagt, wie es finanziert werden kann.“

Für die Kita-Betreuung zahlen die Kommunen jährlich 190 Millionen Euro, das Land 120 Millionen Euro und die Eltern über Beiträge rund 80 Millionen Euro. Für eine Ausweitung sieht Böttcher bei den Kommunen keine finanziellen Spielräume. Er verwies auf das jüngste Gutachten im Auftrag des Finanzministeriums, nach dem die Gemeinden mit einer Entschädigung in Millionenhöhe rechnen können, weil das Land 2003/2004 die Zuweisungen zu stark zurückgefahren hatte. Das Defizit der 14 Landkreise sei von 158 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 270 Millionen Euro im Jahr 2005 gestiegen. Insofern sei die Verfassungsbeschwerde des Kreises Uckermark nur zu unterstützen, der wie berichtet wegen zu geringer Finanzierung durch das Land klagt. Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht werde wahrscheinlich noch 2006 entschieden. thm

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