Studium : Studiengebühren sind rechtmäßig

30.04.2009 00:00 Uhr

Bundesgericht weist Klage von Studierenden aus Nordrhein-Westfalen ab.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Gebühren stünden nicht in Widerspruch zum Grundgesetz und bedeuteten auch keine unüberwindbaren sozialen Hürden bei der Aufnahme eines Studiums, erklärte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig. Geklagt hatten Studenten der Universität Paderborn. Sie hielten die verlangten 500 Euro Studiengebühr pro Semester für unvereinbar mit dem Grundgesetz und dem UN-Sozialpakt. Der Anwalt der Studenten hatte bereits vor der Urteilsverkündung einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt.

Die Richter verwiesen in ihrem Urteil darauf, dass Studenten aus einkommensschwachen Familien sogenannte Beitragsdarlehen beantragen könnten, deren Rückzahlung sozialverträglich geregelt sei. Wegen der Rückzahlung des Darlehens und der dafür zu zahlenden Zinsen könnten sich zwar „beachtliche Belastungen für die betroffenen Studierenden ergeben“, heißt es in dem Urteil. Das Recht auf Chancengleichheit fordere jedoch nicht, dass „Erschwernisse“ durch die Erhebung von Studienabgaben, „durch soziale Begleitmaßnahmen vollständig kompensiert werden“ müssten.

Es müsse nur sichergestellt sein, dass die Studiengebühren nicht „zu unüberwindlichen sozialen Barrieren“ werden. Diesen Anforderungen werden Studienbeitragsdarlehen und die Zinsregelung in Nordrhein-Westfalen „noch gerecht“, heißt es in der Entscheidung. In dem Verfahren hatte sich erstmals ein Bundesgericht mit der Rechtmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren nach deren Einführung in Deutschland befasst.

Vor dem Gerichtsgebäude protestierten nach Polizeiangaben rund 100 Studenten gegen Studiengebühren. Geklagt hatten Vertreter des Asta der Universität Paderborn. In zwei Vorinstanzen waren die Studenten mit ihrer Klage schon gescheitert. Bereits im Januar 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht ein von der damaligen Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) verhängtes Gebührenverbot gekippt. Als sozial verträglich sahen die Bundesverfassungsrichter damals eine Gebühr von 500 Euro. Zudem garantiere ein kostenfreies Studium keineswegs eine höhere Bildungsbeteiligung sozial Benachteiligter. Sie seien an deutschen Hochschulen noch immer unterrepräsentiert.

Nordrhein-Westfalen hatte 2006/2007 Studiengebühren bis zu 500 Euro pro Semester eingeführt. Seitdem werden auch in fünf weiteren Bundesländern Studiengebühren erhoben. Hessen hat die Gebühren 2008 wieder abgeschafft.-ry/dpa/ddp/AFP

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