Erster Erfolg für den türkischen Staatspräsidenten: Jan Böhmermann darf einzelne Verse seines Erdogan-Gedichts nicht wiederholen, entschied das Landgericht Hamburg. Sonst droht Ordnungshaft.
Alle Artikel in „Medien“ vom 17.05.2016
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Kein "Bloch", schroffer, fixer und, logisch, weiblicher: Katja Riemann in ihrer ersten Reihen-Hauptrolle als Psychotherapeutin im Ersten.
Das Ende der 140-Zeichen-Grenze von Twitter ist möglicherweise nicht mehr weit entfernt. Bilder und Links sollen künftig nicht mehr zu Lasten der Textbotschaft gehen, heißt es in einem Bloomberg-Bericht.