Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Rechte des Mieters in sogenannten Mischverträgen gestärkt.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 14.07.2014
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Die Heckmann-Höfe in Mitte sollen zum charmanten Kreativquartier werden. Was noch fehlt, sind Mieter mit dem nötigen Kleingeld.
Neue Mietwohnungen Mangelware – in Berlin entstehen vor allem neue Eigentumswohnungen