Ein 42-Jähriger erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen, als er in Neukölln mit seinem Fahrrad stürzte. Fremdverschulden soll nicht vorliegen.
Alle Artikel in „Polizei & Justiz“ vom 06.07.2017
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Ein 42-Jähriger erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen, als er in Neukölln mit seinem Fahrrad stürzte. Fremdverschulden soll nicht vorliegen.
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