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Brandenburg: Teltow-Seehof: Rückgabestreit beendet 550 Grundstücksbesitzer können aufatmen

Teltow/Potsdam - Im 15 Jahre dauernden Rechtsstreit um die Rückübertragung früheren jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof haben der Bund und die Erbengemeinschaft Sabersky einen Vergleich vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht erzielt. Damit gibt es eine Einigung für eines der größten ostdeutschen Rückübertragungsverfahren dieser Art mit Rechtssicherheit für rund 550 Fälle gleich hinter der Grenze von Zehlendorf.

Teltow/Potsdam - Im 15 Jahre dauernden Rechtsstreit um die Rückübertragung früheren jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof haben der Bund und die Erbengemeinschaft Sabersky einen Vergleich vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht erzielt. Damit gibt es eine Einigung für eines der größten ostdeutschen Rückübertragungsverfahren dieser Art mit Rechtssicherheit für rund 550 Fälle gleich hinter der Grenze von Zehlendorf.

Die Erben treten in rund der Hälfte der Fälle von ihren gerichtlich festgestellten Restitutionsansprüchen zurück. Im Gegenzug erhalten sie dem Vernehmen nach gut zwei Millionen Euro aus dem bundesdeutschen Entschädigungsfonds. Diese Gruppe besteht vor allem aus Eigentümern, bei denen Richter einen „redlichen Erwerb“ bzw. eine „redliche Nutzung“ festgestellt haben: überwiegend Fälle, wo die heutigen Besitzer oder ihre Vorfahren zu DDR-Zeiten nach Seehof gezogen sind.

In den übrigen Fällen geht der Besitz zurück an die Erben. Allerdings erhalten die wenigen Eigentümer, die selbst in den betroffenen Immobilien wohnen, die Möglichkeit, diese zu einem Preis rückzuerwerben, der sich an 35 Prozent des jetzigen Bodenrichtwertes orientiert.

Durch den Vergleich ist außerdem nicht ausgeschlossen, dass von Rückübertragung betroffene Noch-Eigentümer sich wiederum an das Gericht wenden, wenn sie den Bescheid in Händen haben. Das sagte gestern Jes Möller, Sprecher des Potsdamer Verwaltungsgerichts, dem Tagesspiegel. Der Vergleich ist sozusagen ein Einigungsangebot, aber nicht notwendigerweise ein Schlussstrich im juristischen Sinne.

In das Verfahren hatte sich Anfang 2003 das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen eingeschaltet, um zu verhindern, dass Hunderte von Fällen in mühsamen Einzelprozessen geklärt werden müssen. Darin geht es um das ehemalige Gut Seehof, das die Brüder Max und Albert Sabersky im Jahre 1872 erworben hatten. In den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts musste die Unternehmerfamilie ihren Besitz unter dem Druck der Nazis schrittweise verkaufen.

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