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Templin: Höchststrafen für Mord an Obdachlosem gefordert

In Templin stehen zwei junge Männer vor Gericht, weil sie nach einem Zechgelage einen 55-jährigen Mann zu Tode geprügelt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft den mutmaßlichen Tätern Mordlust vor.

Im Prozess gegen zwei mutmaßliche Rechtsextreme, die wegen Mordes an einem Mann in Templin vor Gericht stehen, hat der zuständige Staatsanwalt Kai Clement in seinem Plädoyer ein hohes Strafmaß beantragt. Den beiden jungen Männern wird vorgeworfen, im vergangenen Sommer nach einem Zechgelage einen 55-jährigen Mann zu Tode geprügelt und getreten zu haben. Die Leiche des zeitweise obdachlosen Mannes war am 22. Juli 2008 gefunden worden.

Für den 19-jährigen Sven P. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren - die höchstmögliche Jugendstrafe - wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen sowie wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Für den 22-jährigen Christian W. forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Strafe, ebenfalls wegen Mordes.

Clement betonte ausdrücklich, beide Männer hätten aus einer rechtsextremen Motivation heraus gehandelt. Bei dem jüngeren Sven P. sei zudem reine Mordlust ein Motiv gewesen. Die Täter hätten ihr Opfer außerdem als minderwertig betrachtet. Bei Redaktionsschluss standen die Plädoyers der Verteidiger noch aus. Ob noch ein Urteil verkündet oder ein weiterer Verhandlungstag angesetzt werden sollte, war zunächst unklar. fan

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