zum Hauptinhalt
Ein neues Urteil spricht Politikberatern den Status des Freiberuflers ab.

© Daniel Ernst - Fotolia

Bundesfinanzhof: Politikberater drohen hohe Steuernachzahlungen

Politikberater gelten seit jeher als Freiberufler. Sie zahlen bisher keine Gewerbesteuer. Das stellt der Bundesfinanzhof nun infrage – damit drohen Nachzahlungen.

Von Antje Sirleschtov

Schlechte Nachrichten für Politikberater, PR-Berater und wahrscheinlich sogar für Anwälte, die im politischen Beratungsgeschäft tätig sind: Wer allein oder mit Mitarbeitern in einer Personengesellschaft tätig ist, muss damit rechnen, dass das Finanzamt demnächst die Stellung von Politikberatern als Freiberufler kritisch hinterfragt und letztlich sogar ablehnt. Das bedeutet dann: Die Betroffenen können zur Zahlung von Gewerbesteuern und sogar zu kostenpflichtigen Mitgliedschaften in der Industrie- und Handelskammer herangezogen werden. Und das kostet bekanntlich Liquidität...

Dieser Text erschien in der "Agenda" vom 25. November 2014 - einer neuen Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.

Ein Abonnement des Tagesspiegels können Sie hier bestellen:

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false