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Wer darf in den Bundestag?

© Fabrizio Bensch/Reuters

Bundestagsausweise: So nicht, Herr Lammert!

Die neuen Regeln zur Vergabe von Bundestagsausweisen sind verfassungsrechtlich bedenklich – ein Debattenbeitrag.

Der Ältestenrat des Bundestags hat entschieden: Es gibt neue Regeln für die Erteilung von Hausausweisen für das deutsche Parlament. Der Bundestag war zuvor per Gerichtsurteil gezwungen worden, zu veröffentlichen, an wen die Parteien Hausausweise vergeben. Aus der anschließenden Diskussion folgen nun also erstmals seit fünf Jahren neue Regularien. Zugang erhalten nur noch Verbandsvertreter, die in einer offiziellen Verbändeliste eingetragen sind, sowie Mitarbeiter von Parteien und parteinahen Stiftungen. Alle anderen bleiben außen vor. Ganz gleich, ob öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, sonstige Stiftungen oder Vereine.

Die Regelung ist verfassungsrechtlich bedenklich und in mehrerlei Hinsicht fehlgeleitet. Erstens verpasst sie das selbst gesteckte Ziel, die Zahl der Kontakte von Lobbyisten mit Entscheidungsträgern zu verringern. Zweitens verstößt eine Bevorzugung von Parteien und Verbänden klar gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Und schließlich lenkt diese Scheinlösung vom Kern der Debatte ab, nämlich Interessenvertretung insgesamt transparent zu gestalten.

Auch wenn es viele Beiträge in den vergangenen Monaten populistisch suggeriert haben: Der Hausausweis ist eben kein Werkzeug des Lobbyisten, mit dessen Hilfe Entscheidungsträger im Bundestag beeinflusst werden können. Die Idee des Hausausweises ist im Grunde nichts anderes als eine Arbeitserleichterung für die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter, um nicht ständig Gäste an der Pforte abholen zu müssen. Mit oder ohne Hausausweis wird es Lobbygespräche geben. Das bedeutet konkret: Zugang nach gleichen Kriterien für alle oder für niemanden.

Jeder darf seine Interessen vertreten

Warum sollen Verbände als Einzige freien Zugang zum Bundestag erhalten? Das Grundgesetz favorisiert keine Organisationsform. Bestimmten Interessenvertretern Hausausweise zu erteilen und andere willkürlich auszuschließen verstieße gegen das Prinzip der Gleichbehandlung.

Das Grundgesetz erlaubt jedem, seine Interessen zu vertreten. Kein Interesse wird ausgeklammert, keine Wertung wird vorgenommen: Ob es um die Position einer Umweltorganisation, den wirtschaftlichen Standpunkt eines Unternehmens oder die Perspektive eines Sportverbands geht, spielt aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Rolle. Unsere Demokratie lebt vom freien Austausch von Gedanken und Informationen ebenso wie vom Widerstreit und Ausgleich der Interessen.

Hinzu kommt: Tagesausweise sollen weder abgeschafft noch eingeschränkt werden, was bedeutet, dass unregistrierte Interessenvertreter weiterhin Zugang zum Hohen Haus hätten. Ein solch willkürliches Vorgehen führt die Forderung nach verbesserter Transparenz ad absurdum und weckt wenig Vertrauen in die Auswahlkriterien, auf die sich die Reform stützt.

Wer ist Lobbyist?

Was der Ältestenrat offenbar vorhat: Mit Mitteln des Hausrechts eine Frage zu klären, für deren Lösung es einer viel breiteren politisch-rechtlichen Basis bedarf. Diese grundsätzliche und verfassungsrechtlich entscheidende Frage lautet: Wer ist Lobbyist?

Stattdessen führen wir eine Scheindiskussion. Der Ältestenrat hat mit seinem Vorgehen dafür gesorgt, dass die Hausausweisvergabe mit falscher politischer Bedeutung aufgeladen wurde. Unablässig mediale Spitzen gegen Interessenvertreter als Gefahr für die Demokratie zu schießen, hilft der Lösungsfindung nicht. Und die willkürlich vorgenommenen Regelungen des Ältestenrats, wer mit welchem Ausweis am Pförtner vorbeikommt, schadet ihr sogar.

In den neuen Zugangsregeln kommt ein gefährliches Freund-Feind-Denken zum Ausdruck. Auf der einen Seite die "guten" Verbände sowie Parteien und ihre Stiftungen, die weiterhin aus "parlamentarischem Interesse" durchgewinkt werden sollen. Auf der anderen Seite die "bösen" Unternehmen, Agenturen und Kanzleien, denen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Durch diese Zweiteilung werden politische Klischees und Vorurteile bedient. Völlig aus dem Blick geraten die wirklich wichtigen Fragen: Welche Methoden politischer Einflussnahme sind gesellschaftlich akzeptabel? Entsprechen die partikularen Forderungen an die Entscheidungsträger den Erwartungen an ein demokratisches Gemeinwesen?

Die neue Regelung ist nicht gerichtsfest

Wir müssen nicht darüber diskutieren, welche Organisationsformen von Interessenvertretung zulässig sind. Die Antwort des Grundgesetzes hierzu ist eindeutig: alle. Die jetzt beschlossene Regelung ist daher, dem weiten Ermessensspielraum des Parlaments beim Hausrecht zum Trotz, nicht gerichtsfest. Nach den Urteilen im vergangenen Jahr wird sich der Bundestag keinen Gefallen mit weiteren Prozessen tun, in denen versucht wird, offene Fragen der modernen Interessenvertretung über das Hausrecht zu regeln.

Alternative Reformvorschläge gibt es längst. Degepol und Transparency International haben schon 2008 ein verpflichtendes Lobbyregister angeregt. Die Registrierung in einem solchen umfassenden und allgemeinen Register könnte mit der Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex verknüpft werden. Einige unserer europäischen Nachbarn sind auf diesem Gebiet weiter: Irland hat vor wenigen Monaten ein verpflichtendes Register eingeführt und erst im Januar wurde in Frankreich beschlossen, das bereits existierende freiwillige Register in ein verpflichtendes umzuwandeln.

Die Einrichtung eines Interessenbeauftragten beim Deutschen Bundestag würde dieser Transparenzdimension noch einen Vertrauensaspekt hinzufügen, wie von der Degepol im vergangenen Herbst angeregt. Damit hätten die Bürger einen persönlichen Ansprechpartner für Fragen der Interessenvertretung. Der Interessenbeauftragte könnte beim Petitionsausschuss angesiedelt sein und so eine Wächterfunktion ausüben. Das wäre allemal effektiver als eine verfassungsrechtlich fragwürdige Hausrechtsreform.

Dominik Meier ist Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (Degepol) und Geschäftsführer von Miller & Meier Consulting.

Der Text erschien in der "Agenda" vom 23. Februar 2016, einer Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.

Dominik Meier

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