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Langzeitpraktikanten, die womöglich ohnehin wie reguläre Arbeitnehmer eingesetzt werden, soll es nach dem Willen von Arbeitsministerin Andrea Nahles künftig nicht mehr geben.

© Jan Haas/picture alliance

Praktikanten und Mindestlohn: Am Ende der Generation "Praktikum"?

Der Mindestlohn kommt – und gilt dann auch für Praktikanten. Das hat weitreichende Folgen, auch zum Beispiel für die Arbeit der Bundesparteien in Berlin.

Eine „Generation Praktikum“, findet Arbeitsministerin Andrea Nahles, dürfe es in Zukunft nicht mehr geben. Berufsanfänger, die sich von einem Langzeitpraktikum zum nächsten hangeln und dabei schlecht bezahlt werden – diese Praxis soll der Vergangenheit angehören. Die SPD- Ministerin plant deshalb, den gesetzlichen Mindestlohn ab 2015 nicht nur für Arbeitnehmer einzuführen. Der Stundenlohn von 8,50 Euro soll auch für Praktikanten gelten, allerdings mit Ausnahmen.

Eine Regelung, die Folgen haben wird

Noch stehen die Mindestlohn-Pläne, die vom Kabinett beschlossen wurden, nicht im Gesetzesblatt. Im Großen und Ganzen sind sie in der Koalition unstrittig, aber bei einigen Details melden Unionspolitiker noch Diskussionsbedarf an. Vor der Sommerpause soll der Gesetzentwurf im Bundestag beschlossen werden, die erste Lesung steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung.

Welche Praktikanten auch künftig vom Mindestlohn ausgenommen werden, ist in Paragraf 22 des Gesetzentwurfs aufgeführt. Keinen Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro soll demnach haben, wer im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolviert. Längere Pflichtpraktika sind inzwischen in vielen Studienordnungen vorgesehen: von der Politikwissenschaft bis zur Elektrotechnik.

Bei einem Vollzeitpraktikum käme man auf bis zu 1500 Euro brutto

Wenn ein Praktikum nicht verpflichtend ist, muss es auf maximal sechs Wochen begrenzt werden, damit der Arbeitgeber nicht den Mindestlohn zahlen muss. Konkret heißt es dazu im Gesetzentwurf, dass nicht unter den Anwendungsbereich fällt, wer ein Praktikum von bis zu sechs Wochen leistet „zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums“ oder „begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung“. Das bedeutet: Würde jemand in Zukunft ein freiwilliges achtwöchiges Praktikum absolvieren, dann hätte er vom ersten Tag an Anspruch auf den Mindestlohn. Bei einem Vollzeitpraktikum käme man auf 1400 bis 1500 Euro brutto.

Die Regelung bedeutet auch, dass Uni-Absolventen ab dem ersten Tag ihres Praktikums verlangen können, nach Mindestlohn bezahlt zu werden. Zumal, wenn sie womöglich ohnehin wie reguläre Arbeitnehmer eingesetzt werden. Dann steht ihnen eine entsprechende Entlohnung zu. Denn ein Praktikum, so haben es Arbeitsgerichte mehrfach festgestellt, muss in erster Linie der Ausbildung dienen.

Für die Bundespolitik werden die Auswirkungen wohl überschaubar bleiben. Manche Ministerien heuern schon jetzt nur Pflichtpraktikanten an, etwa die Ministerien für Inneres, Verteidigung, Familie sowie für Landwirtschaft. Auch bei den anderen Häusern kommen freiwillige Praktika seltener vor, sie dauern außerdem oft nicht länger als sechs Wochen. Bei deren Vergütung richtet sich die Bundesregierung derzeit nach einer freiwilligen Selbstverpflichtung.

Einzelne Ministerien zahlen auch ihren Pflichtpraktikanten die Pauschale

Die Praktikantenrichtlinie aus dem Dezember 2011 sieht vor, dass freiwillige Praktika zwölf Wochen nicht überschreiten und mit mindestens 300 Euro im Monat vergütet werden sollen. Mit dieser Aufwandsentschädigung sollen zusätzliche Kosten abgedeckt werden, die einem Studenten während des Praktikums entstehen – etwa für Fahrtkosten oder den Kantinenbesuch. Einzelne Ministerien zahlen auch ihren Pflichtpraktikanten die Pauschale von 300 Euro, beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Und in Zukunft womöglich auch den Mindestlohn. „Sollten im Einzelfall Praktikanten ein längeres freiwilliges Praktikum von über sechswöchiger Dauer im Ministerium absolvieren, würden sie selbstverständlich den Mindestlohn erhalten“, versichert eine Sprecherin.

In den Bundestagsfraktionen und Parteizentralen wird derzeit ebenfalls geprüft, was sich durch den Mindestlohn ändern wird. Die SPD-Bundestagsfraktion beschäftigt nach Angaben ihres Sprechers Benjamin Seifert so lange keine Praktikanten, bis die gesetzliche Regelung zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns steht. Auch in Zukunft soll nur immatrikulierten Studenten ein Praktikum ermöglicht werden, sowie einigen Schülern, die in in die Politik reinschnuppern wollen. „Die freiwilligen Praktika werden auf maximal sechs Wochen begrenzt“, sagt Seifert. Damit wären sie automatisch vom Mindestlohn befreit. Praktikanten erhalten allerdings auch in Zukunft eine wöchentliche Aufwandsentschädigung von 80 Euro.

Die Unions-Bundestagsfraktion bietet nur Pflichtpraktika an, die im Frühjahr und im Herbst in den Semesterferien für jeweils sechs Wochen stattfinden. Dafür erhalten sie wöchentlich 100 Euro, sagt Sprecherin Christina Wendt. Die Linken-Bundestagsfraktion gewährt ihren Praktikanten eine monatliche Vergütung von 300 Euro. Schülerpraktikanten bekommen ihre Fahrtkosten erstattet und einen Büchergutschein in Höhe von 40 Euro. An Fälle aus den letzten beiden Jahren, in denen freiwillige Praktika mal länger als sechs Wochen gedauert hätten, kann Fraktionssprecher Hendrik Thalheim sich nicht erinnern. Inwieweit die Fraktion von der Neuregelung betroffen sei, werde sich noch zeigen. „Wenn doch, werden selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen eingehalten“, sagt er.

Für Unternehmen sind Praktika wichtig zur Talentsichtung

Wenn der Mindestlohn kommt, werden aber auch viele andere Arbeitgeber ihren Umgang mit Praktikanten überprüfen müssen. „Ich befürchte, dass die neue Regelung vor allem für potenzielle Berufseinsteiger von Nachteil sein wird. Gerade für solche, die vielleicht nicht von vornherein wissen, was sie machen möchten oder ihre Netzwerke erst aufbauen müssen“, sagt etwa Wigan Salazar, Vorstandschef der Kommunikationsberatung MSL Germany. Die PR-Agentur bietet Praktika für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten an, die mit 400 Euro im Monat bezahlt werden. Im Vergleich zu anderen Agenturen habe MSL wenige Praktikanten, sagt Salazar. „Für die Talentsichtung sind Praktika für uns aber dennoch immens wichtig – eine unserer Geschäftsführerinnen startete vor rund zehn Jahren als Praktikantin bei uns.“ Über den künftigen Umgang mit Praktikanten habe man sich noch keine Gedanken gemacht, sagt Salazar. „Vermutlich werden wir dann nur einige wenige Kurz-Praktika im Jahr vergeben.“

Bei der Kommunikationsagentur Zum Goldenen Hirschen sind am Standort Berlin ohnehin nur Studenten beschäftigt, die ihr verpflichtendes Praxissemester dort verbringen und damit auch künftig nicht unter die Mindestlohn-Regelung fallen würden. Sie erhalten eine Vergütung von 400 Euro im Monat plus BVG-Ticket. Doch die Agentur beschäftigt in Berlin auch neun Uni-Absolventen, die in der Agentur ein einjähriges Traineeship absolvieren. Im Moment werden sie mit im Schnitt 1200 Euro vergütet. „Wenn der Mindestlohn in Kraft tritt, werden wir hier auf 1400 bis 1500 Euro hochgehen“, kündigt Geschäftsführer Hans Langguth an. „Dass wir als Dienstleister für zahlreiche öffentliche Auftraggeber die gesetzlichen Regelungen einhalten werden, versteht sich von selbst“, sagt er. „Wir sind aber auch generell der Meinung, dass ordentliche Arbeit auch ordentlich bezahlt werden sollte.“

Dieser Text erschien in der "Agenda" vom 03. Juni 2014 - einer neuen Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag in Sitzungswochen des Bundestages erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie jeweils bereits am Montagabend im E-Paper des Tagesspiegels lesen. Ein Abonnement des Tagesspiegels können Sie hier bestellen:

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