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Die Rente mit 63 als vorzeitiger Freizeitsegen. Doch wer kommt wirklich in den Genuss der Regelung?

© dpa

Rente mit 63: Was können Beitragszahler erwarten?

Die Regierung hat die Rente mit 63 beschlossen. Wer kommt in den Genuss der frühen Rente? Was wird angerechnet? Für wen bleibt der frühe Eintritt in die Rente ein Wunschtraum?

Wer?

Wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, darf die Bezüge und den vorzeitigen Freizeitsegen schon früher als bisher in Anspruch nehmen. Damit lehnt sich die Konstruktion der Rente mit 63 an das alte Bild der Erwerbstätigkeit an: frühe Ausbildung, früher Berufseintritt, kontinuierliche Arbeit und Beitragszahlung. Was neu ist: Die Option; früher in Rente zu gehen.

Wer nicht?

Viele  Erwerbsbiografien von heute sind jedoch nicht mit diesem Konzept vereinbar. Durch eine späte Berufsausbildung oder ein Studium wird der Eintritt ins Berufsleben verzögert und die Zahlung in die Rentenkasse beginnt erst später, so dass bis zum 63. Lebensjahr keine 45 Beitragsjahre zusammenkommen. Außerdem gilt die Regelung nur für Geburtsjahrgänge vor 1952. Ab dem darauf folgenden Jahrgang steigt die Altersgrenze jährlich um zwei Monate.

Die Altersgrenze von 63 Jahren steigt ab dem Jahrgang 1953 jährlich um zwei Monate
Geburtsjahrgang Anhebung um x Monate auf Alter (Jahr) auf Alter (Monat)
1953 2 63 2
1954 4 63 4
1955 6 63 6
1956 8 63 8
1957 10 63 10
1958 12 64 0
1959 14 64 2
1960 16 64 4
1961 18 64 6
1962 20 64 8
1963 22 64 10
Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

Insbesondere Akademiker dürfen nicht mit der Rente mit 63 rechnen. Da viele von ihnen erst mit 30 Jahren in den Beruf einsteigen, kommen sie gar nicht erst auf die veranschlagten 45 Beitragsjahre. Die Aussicht auf ein höheres Gehalt und somit höhere Beitragszahlungen könnten das Defizit wieder aufwiegen, allerdings unterliegen diese einer Deckelung nach oben, so dass höchstens der 1,8-fache Satz eingezahlt werden darf. Die Annahme, dass ein Studium einen guten Verdienst garantiert, trifft heute immer weniger zu.

Sonderregeln für die Rente mit 63

Das Rentenpaket von Andrea Nahles hat durchaus seine Vorzüge und berücksichtigt auch kurzzeitige Phasen der Arbeitslosigkeit. Allerdings ist zu beachten, dass das Arbeitslosengeld I zwar auf die 45 Beitragsjahre angerechnet werden kann, Hartz IV wegen seines Status als reines Fürsorgekonzept aber nicht. Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten werden auch Mütter und die Beitragszahler von morgen bedacht.

Die Pressesprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verweist darauf, dass Renten den Verlauf eines Erwerbslebens weder „reparieren“ noch „umkehren“ könnten. "Pauschale Aussagen, welcher Mix für wen besonders geeignet oder Erfolg versprechend ist, lassen sich nicht treffen. Dies hängt stark von den individuellen Bedingungen des Einzelnen ab."

Thema: Mutterschutz

Doch wo finden beispielsweise Mütter und Selbstständige ihren Platz im System? Für Letztere greift die abschlagsfreie Rente mit 63 zwar, allerdings auch nur, wenn die erforderlichen 45 Beitragsjahre gedeckt und sie selbst entsprechend versichert sind. Werdende Mütter sollten sich zudem darüber im Klaren sein, dass die Mutterschutzzeit als beitragsfreie Zeit nicht auf die Gesamtjahre angerechnet wird. In der Politik wird diese Regelung momentan allerdings diskutiert.

Wer vorsorgen muss

Insbesondere Akademiker und teilzeitbeschäftigte Mütter, aber auch Erwerbstätige ohne kontinuierliche Erwerbsbiografie, sollten sich individuell um ihre Altersvorsorge kümmern. Die Pressesprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bringt es hier auf den Punkt: "Gegen Altersarmut hilft zuallererst der Dreiklang aus verlässlicher Arbeit, fairen Löhnen und zusätzlicher Vorsorge schon von Beginn des Arbeitslebens an."

Welche Vorsorge-Möglichkeiten gibt es? Lesen Sie mehr zum Thema.

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