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Brandenburg: 14. September 1979

Vor 25 Jahren war ein Franzose in Berlin noch ein echter Ausländer

Ein in Deutschland geborener Mann muß von den Behörden nun wieder als Deutscher anerkannt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht. Für die Behörden galt der Kläger als Franzose. Er verlor 1958 die deutsche Staatsangehörigkeit, als seine Mutter einen Franzosen heiratete und dieser das Kind als ehelich anerkannte, obwohl er nicht der leibliche Vater war. Als die Ehe 1964 geschieden wurde, erfuhr der Kläger, er sei Franzose. Als er straffällig wurde, wurde er als Ausländer behandelt und ins Flugzeug nach Paris gesetzt. Noch nie aus Berlin herausgekommen und ohne Französischkenntnisse hatte er Mühe, über die Grenze nach Deutschland zurück zu kommen.

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