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Brandenburg: 18. Februar 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über Gebühren für Fahrradständer

Geschäftsleute, die vor ihren Läden Fahrradständer aufstellen wollen, müssen dafür auch in Zukunft eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Mark und für die jährliche Genehmigung weitere 20 Mark bezahlen. An die Ständer angebrachte Werbeflächen sind aber gebührenfrei, wenn sie nicht mehr als 25 Zentimeter hoch und breit sind. Der Senat will prüfen, ob in Zukunft mehr Fahrradständer von der Stadt aufgestellt werden.

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