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Brandenburg: 8. September 1981

Vor 25 Jahren erteilte der Senat einer Entlackungsanlage strenge Auflagen

Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat die Genehmigung der sogenannten Entlackungsanlage für die neue Ford-Niederlassung in Zehlendorf an Bedingungen geknüpft, die bisher einmalig sind in Berlin. Die Anlage muß ihren Betrieb schon beim Smog-Alarm der Stufe I einstellen, der sonst lediglich eine allgemeine Vorwarnung darstellt. Industrielle Betriebsverbote sind erst bei Smog-Alarm III vorgesehen, Autofahrverbote bei Stufe II und III. Unter den Gegnern der Zehlendorfer Anlage wird diese scharfe Auflage als Eingeständnis eines „hohen Risikopotentials“ gedeutet. Beim Umweltsenator wird dies bestritten. Die Entlackungsanlage gehört zu dem Kunststoffwerk der Ford-Werke AG auf dem Gelände der ehemaligen Spinnstofffabrik an der Goerzallee. Sie dient der Reinigung der Arbeitsgeräte, die beim Lackieren benutzt werden.

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