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Brandenburg: Abschiebung: Heftiger Streit um den Fall der Familie Nguyen

Der Streit zwischen der evangelischen Landeskirche und dem Potsdamer Innenministerium in Fragen der Flüchtlingspolitik hat sich zugespitzt. Der Anlass: Die geplante Abschiebung der vierköpfigen vietnamesischen Familie Nguyen, die seit zehn Jahren als Asylbewerber in Brandenburg lebt.

Der Streit zwischen der evangelischen Landeskirche und dem Potsdamer Innenministerium in Fragen der Flüchtlingspolitik hat sich zugespitzt. Der Anlass: Die geplante Abschiebung der vierköpfigen vietnamesischen Familie Nguyen, die seit zehn Jahren als Asylbewerber in Brandenburg lebt. Für den 28. November plant die Ausländerbehörde des zuständigen Landkreises Märkisch-Oderland die Abschiebung des 8-jährigen asthmakranken Sohnes der Familie und seinen Vater Van Tuan Nguyen. Die Ehefrau Than Ha Hoang und der sechs Wochen alte Säugling des Ehepaars sollen ebenfalls abgeschoben werden, so bald die dafür notwendigen Identitätspapiere für die Anfang Oktober geborene Tochter eingetroffen sind. Für den Fall, dass die Familie voneinander getrennt werden soll, hat Pfarrer Olaf Schmidt aus Seelow, wie schon im Sommer der Familie Kirchenasyl angeboten.

Vergeblich hatte sich der Cottbuser Generalsuperintendent der evangelischen Kirche, Rolf Wischnath in einem Brief an Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) für den Verbleib der Familien in Brandenburg eingesetzt. In einem Brief an Wischnath stellte sich der Innenminister jetzt nicht nur auf Seiten des ausweisenden Landrates, sondern kritisierte auch die evangelische Landeskirche: Er habe, so Schönbohm, "auf die Problematik einer politisierten und politisierenden Kirche," schon mehrfach bedauernd hingewiesen.

Eine Kritik, die Superintendent Wischnath am Mittwochabend anlässlich eines Stadtgottesdienstes in der Friedrichskirche in Potsdam-Babelsberg und einer anschließenden vierundzwanzigstündigen Mahnwache von Asylbewerbern, Gemeindemitgliedern und Flüchtlingsinitiativen zurückwies. Wischnath betonte: "Die Politik kann Fremdenfeindlichkeit nur dann glaubwürdig kritisieren, wenn sie selbst alles vermeidet, was ihr Vorschub leistet." In ihrem Engagement für eine Lockerung der sogenannten Altfallregelung für Asylbewerber, die seit mindestens sieben Jahren mit einer Duldung in Deutschland leben, berufe sich die Kirche sowohl auf biblische Gebote als auch auf das Grundgesetz, wonach "die Würde des Menschen unantastbar ist."

In Brandenburg könnten nach Ansicht des Flüchtlingsrates rund 500 Personen von der Altfallregelung profitieren. Doch die Hürden für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland sind hoch: Eine feste Arbeit, Wohnung und Sozialversicherung gehören zu den Voraussetzungen. Wie so viele, scheiterten auch die Nguyens, unter anderem auch an der Hürde der Arbeitserlaubnis. Sie hatten zwar Arbeitsangebote, mussten diese jedoch ablehnen, weil sie vom Arbeitsamt keine Arbeitserlaubnis erhielt. Denn im Zweifelsfall gilt, dass freie Stellen zuerst mit Deutschen, dann mit Angehörigen von EU-Mitgliedsstaaten und erst zuletzt mit Asylbewerbern besetzt werden.

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