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Brandenburg: Ärzte verurteilt, weil sie Verbrecher Ausgang gaben

Potsdam - Nach der Flucht eines Schwerverbrechers im Jahr 1998 sind jetzt der damalige Chefarzt und ein Oberarzt der Landesklinik Brandenburg/Havel vom Bundesgerichtshof (BGH) per Beschluss verurteilt worden. Gegen die beiden Ärzte wurde eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verhängt, weil sie im Oktober 1998 einem Schwerverbrecher Ausgang aus der geschlossenen Anstalt gewährten, obwohl dieser als hochgefährlich galt.

Potsdam - Nach der Flucht eines Schwerverbrechers im Jahr 1998 sind jetzt der damalige Chefarzt und ein Oberarzt der Landesklinik Brandenburg/Havel vom Bundesgerichtshof (BGH) per Beschluss verurteilt worden. Gegen die beiden Ärzte wurde eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verhängt, weil sie im Oktober 1998 einem Schwerverbrecher Ausgang aus der geschlossenen Anstalt gewährten, obwohl dieser als hochgefährlich galt. Von seinem Ausgang floh der Mann und ermordete später in Berlin zwei Rentnerinnen. Das Potsdamer Landgericht hatte im Oktober 2002 geurteilt, dass die beiden Ärzte keine Mitschuld an den Verbrechen ihres Patienten tragen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Bei der Neuauflage des Prozesses wurden die beiden Ärzte dann zu neun Monaten Haft verurteilt, was der BGH nun auf sechs Monate auf Bewährung reduzierte. Es ist bundesweit das erste Mal, dass Ärzte für eine derartige Entscheidung zur Verantwortung gezogen werden. ddp

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