zum Hauptinhalt

Affäre Bodenreform: Und plötzlich verschenkt ein Toter sein Grundstück

Das Parlament prüft einen dubiosen Fall: Ein Landbesitzer soll schriftlich auf seinen Besitz verzichtet haben. Zu dem zeitpunkt war er aber schon eineinhalb Jahre tot.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Bodenreformaffäre im Potsdamer Landtag wird sich auch mit dem Fall Ermisch beschäftigen. Wie berichtet, war das Neubauernland der bis Ende der 90er Jahre auf dem Grundstück lebenden Familie ohne ihr Wissen enteignet worden. Das Justizministerium behauptet, dies sei zu DDR-Zeiten erfolgt. Die Betroffenen und ihr Rechtsanwalt haben mittlerweile Strafanzeige gestellt. Mitglieder des Untersuchungsausschusses nennen die Umstände dieser Landnahme eine „Absurdität“ und fordern eine „umfassende und vor allem rechtsstaatliche Prüfung dieses Einzelfalls“, wie der CDU-Abgeordnete Dierk Homeyer sagte. Der Untersuchungsausschuss war eingesetzt worden, nachdem der Bundesgerichtshof die Enteignungen von Neubauern durch das Land Brandenburg „sittenwidrig“ und „eines Rechtsstaates nicht würdig“ genannt hatte. Der Ausschuss soll klären, wer in den zuständigen Ministerien die Verwaltungsstrategie für die größtenteils 1999 und 2000 erfolgten ungesetzlichen Enteignungen von bis zu 10.000 Grundstücken ersonnen und vorangetrieben hatte. Außerdem sollen besonders dubiose Einzelfälle geprüft werden. Dazu zählt der Fall Ermisch.

„Hier gibt es Aufklärungs- und möglicherweise Korrekturbedarf, und ich erwarte, dass diese Aufklärung so schnell wie möglich stattfindet“, sagte Ralf Christoffers, der für die Linke im Untersuchungsausschuss sitzt. Zu den „dubiosen Umständen dieser Landnahme“ zähle insbesondere die Tatsache, dass die Umschreibung des Grundstücks durch einen umstrittenen „Rechtsträgernachweis“ erfolgte, der es einer LPG zuordnete. Der „Rechtsträger“ war zu DDR-Zeiten der Besitzer eines volkseigenen Grundstücks und konnte über dieses verfügen. Umstritten ist dieser Nachweis deshalb, weil die Umschreibung des Eigentums mit einer „Verzichtserklärung“ des Neubauern begründet wird, die vom Eigentümer Alfred Ermisch unterschrieben worden sein soll – und zwar, als dieser bereits eineinhalb Jahre tot war. „Es ist ja wohl offensichtlich, dass ein Toter keine Unterschrift mehr leisten kann“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke. Daher bestehe in diesem Fall auch dringender Klärungsbedarf.

Das Justizministerium räumte ein, dass die dubiose „Verzichtserklärung“ nicht aufzufinden sei. „Das Verlorengehen kann im Zuge der mehrfachen Umwälzungen des Grundbuch- und Grundaktenbestandes nicht ausgeschlossen werden. Solche Fälle sind hier aber nicht bekannt“, hieß es auf Anfrage. Für die Übertragung eines Grundstückes an einen anderen Eigentümer sei aber diese „Verzichtserklärung dem Grundbuch nicht vorzulegen gewesen“. Um den Ungereimtheiten auf die Spur zu kommen, sei daher „eine Überprüfung der Akten der Katasterverwaltung beziehungsweise des Rates des Kreises“ erforderlich. „Dies vorzunehmen, werde ich das Amtsgericht Zossen nicht beauftragen, weil es nicht zu dessen Aufgaben gehört – und bereits 1986 nicht zu den Aufgaben des Grundbuchamtes gehört hat“, ließ das Justizministerium mitteilen.

Damit will es das Mitglied des Untersuchungsausschusses Dierk Homeyer jedoch nicht bewenden lassen: „Wenn eine solche Absurdität im Raum steht, dass ein toter Mann angeblich eine Erklärung zum Verzicht auf sein Grundstück unterschrieben haben soll, dann muss eine umfassende und vor allem rechtstaatliche Prüfung des Einzelfalls erfolgen“, sagte er.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false