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Brandenburg: Amtliche Neugier

Polizei erfragte mehr als 1200 Daten von Telefonkunden

Potsdam - Das Landeskriminalamt (LKA) Brandenburg hat seit dem 1. Mai 1251 Auskunftsersuchen an Telefondienstanbieter zu Zwecken der Strafverfolgung gestellt. In 336 Fällen seien die geforderten Daten an die Polizei übermittelt worden, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage hin. 451-mal seien keine Daten vorhanden gewesen. In 464 Fällen seien die Daten noch nicht übermittelt oder ausgewertet worden. Zudem habe das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) zwei Auskunftsersuchen gestellt, hieß es. In beiden Fällen sei die Auskunft abgelehnt worden. Aus dem Polizeipräsidium Potsdam sei dagegen kein Fall bekannt.

Der Landtagsabgeordnete Stefan Sarrach (Linke) meldete Bedenken an. Das vom Bund erlassene Telekommunikationsgesetz enthält nach seiner Ansicht keine Abrufbefugnis für die Ermittlungsbehörden. Ein Auskunftsersuchen zur präventiven Polizeiarbeit scheide aus, „weil es dafür an der erforderlichen Norm in Brandenburgs Polizeigesetz fehlt“. Mangels Rechtsgrundlage dürfte es auch dem brandenburgischen Verfassungsschutz versagt sein, die Auskunft zu erhalten.

Schönbohm sagte, dass in seinem Ministerium „derzeit der Referentenentwurf für ein Gesetz vorbereitet“ werde, das der Polizei den Abruf von Daten gestatten soll. ddp

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