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Brandenburg: An der Grenze

Thorsten Metzner hält das neue Sexualtäterregister für unausgereift

Man will also durchgreifen. Nach dem Vorbild Bayerns führt auch Brandenburg ein Sexualstraftäterregister ein. Es soll einschlägig Vorbestrafte abschrecken und die Aufklärung solcher Verbrechen erleichtern. Regierungen neigen allerdings bekanntlich auch dazu, aktionistisch Stimmungen im Wahlvolk zu bedienen. Was populär erscheint, muss nicht sinnvoll sein. Verbirgt sich hinter dem Projekt der Christdemokraten Jörg Schönbohm (Inneres) und Beate Blechinger (Justiz) also nur konservative Symbolpolitik? So mag es aussehen, so ist es nicht. Eher kann man fragen, warum es diese Polizeidatenbank nicht längst gibt – wenn tatsächlich jeder dritte Kinderschänder oder Vergewaltiger nach der Entlassung rückfällig wird. Immer wieder kam es zu schweren Verbrechen, die durch fatale Informationspannen von Justiz und Polizei erleichtert wurden, ob im Fall der entführten und wochenlang missbrauchten Stephanie aus Dresden oder des ermordeten Mitja aus Leipzig.

Dennoch bleiben offene Fragen: Die neue Datenbank greift in Rechte von Menschen ein, die ihre Strafe verbüßt haben. Sie bleiben unter Verdacht, selbst wenn die von Gerichten verhängte Führungsaufsicht abgelaufen ist. Eine Verwaltungsvorschrift von Justiz- und Innenministerium dürfte dafür nicht reichen, sie kann kein Gesetz ersetzen.

Und gänzlich nicht nachzuvollziehen ist, warum Brandenburg ein Sexualstraftäterregister einführt, während Berlin an seinem eigenen Verfahren zum Umgang mit entlassenen Sextätern bastelt. Zieht einer von diesen über die Landesgrenze, ist die nächste Kommunikationspanne schon angelegt. Wenn beide Regierungen gemeinsam vorgehen würden, könnten sie wirksamer sein.

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