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Brandenburg: Anklage gegen Ex-Staatssekretär erwartet Trennungsgeld-Affäre: Justizministerium sieht Vorwürfe erhärtet – der Beschuldigte bestreitet sie

Potsdam – Brandenburgs Ex-Justiz- Staatssekretär Gustav-Adolf Stange muss in der Trennungsgeld-Affäre mit einer Anklage oder einem Strafbefehl rechnen. Im Justizministerium heißt es, die Vorwürfe gegen ihn „haben sich erhärtet“.

Potsdam – Brandenburgs Ex-Justiz- Staatssekretär Gustav-Adolf Stange muss in der Trennungsgeld-Affäre mit einer Anklage oder einem Strafbefehl rechnen. Im Justizministerium heißt es, die Vorwürfe gegen ihn „haben sich erhärtet“. Zu diesem Ergebnis seien die Generalstaatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt gekommen. Es wird erwartet, dass das Justizministerium grünes Licht für eine Anklage gegen Stange gibt.

Stange wird vorgeworfen, von November 1999 bis zum Herbst 2002 insgesamt 33 000 Euro Entschädigungszahlungen für getrennten Dienst- und Wohnort zu Unrecht kassiert zu haben, weil weder Umzugswilligkeit nachgewiesen war, noch Wohnungsmangel am Dienstort bestand. Aus Unterlagen, die dem Tagesspiegel vorliegen, geht hervor, dass Stange seine Anträge auf Trennungsgeld noch im Jahr 2000 mit „Wohnungsmangel“ begründete. Den habe es zu diesem Zeitpunkt in Potsdam jedoch nicht mehr gegeben, so die Ermittler. Trennungsgeld steht einem Beamten nur zu, wenn er uneingeschränkt umzugswillig ist, aber wegen Wohnungsmangels am Dienstort nicht umziehen kann. Unabhängig davon hätte Stange nach den Unterlagen die Miete für die Wohnung in Berlin in Höhe von damals monatlich 1200,70 Mark (ca. 600 Euro) nicht erstattet werden dürfen, weil die Höchstgrenze bei 500 Mark lag.

Stanges Anwältin Heide Sandkuhl sagte dem Tagesspiegel am Freitag, sie werde sich erst äußern, wenn ihr die endgültige Entscheidung vorliege. Sandkuhl hatte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragt. Stange bestreitet die Vorwürfe und betont, stets korrekte Angaben gemacht zu haben. Die Vorwürfe gegen ihn hatten die Trennungsgeld-Affäre ausgelöst. Die frühere Justizministerin Barbara Richstein (CDU) hatte Überprüfungen angeordnet, die hohe Justizbeamte ins Zwielicht brachten, darunter Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg. Ob Rautenberg, der keine falschen Angaben gemacht hat, Trennungsgeld zurückzahlen muss, ist offen. Zwar hat die alte Behördenspitze einen Rückforderungsbescheid ausgestellt, doch hat die neue Ministerin Beate Blechinger (CDU) den nicht abgeschickt, sondern eine „unabhängige Prüfung“ durch den Rechnungshof veranlasst, „da Zweifel an der Stichhaltigkeit der Beweisführung geäußert wurden“.

Michael Mara

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